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Artikel: Regelungen zum Besuchsrechte für Kinder

Regelungen zum Besuchsrechte für Kinder

Behinderungen im Umgangsrecht muss man nicht hinnehmen ...

 
Wenn Eltern sich trennen, müssen Kinder immer darunter leiden. Denn leider ist es so, dass nur in den ganz wenigsten Fällen, sich die Eltern noch verstehen. Normal hingegen ist es eigentlich schon, dass ein regelrechter Kampf um das Besuchsrecht stattfindet. Das Besuchsrecht hat der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt. Aber nicht immer kommt man zu diesem Recht und auch nicht immer wird dieses Recht wahrgenommen.

Der verlassene Elternteil ist meist verletzt und versucht dem Besuchsrecht Steine in den Weg zu legen. Das ist schade, denn darunter leiden gerade kleinere Kinder. Und genau um diese sollte es gehen, nicht um Liebeskummer oder verletzten Stolz. Manche Mütter oder Väter hingegen ärgern sich, dass das Besuchsrecht nicht wahrgenommen wird, obwohl es angeboten wurde. Es wird sich in dem Fall nur sporadisch oder gar nicht um die Kinder gekümmert. Aber welche Möglichkeiten haben Eltern in der heutigen Zeit eigentlich? Wie kann man dafür sorgen, dass der Streit um das Besuchsrecht endlich aufhört? Elternteile die ihre Kinder nicht sehen dürfen, sollten auf jeden Fall wenn es nicht anders geht, einen Anwalt aufsuchen und vor Gericht ziehen. Das ist zwar für die Kinder nicht so schön, aber eine Lösung muss ja gefunden werden. Vor Gericht werden dann in der Regel Besuchszeiten festgelegt, an die sich die Eltern zu halten haben. Man ist aber auch hier wieder nicht davor gefeit, dass eine Mutter oder ein alleinerziehender Vater Ausreden erfinden, warum der Kontakt zwischen Elternteil und Kind nicht stattfinden kann. Immerhin kann man vorbringen, dass das Kind krank ist, dass es zu einem Geburtstag eingeladen ist oder anderes. Ein erneuter Gerichtstermin bringt hier nicht viel. Man sollte her auf eine neutrale Person setzen, die beide Elternteile kennt und ebenso das Kind. Hier muss man anführen, dass es nicht gut für das Kind ist aus verletzten Gefühlen, das Besuchsrecht zu behindern. Die neutrale Person kann mit ihren Worten meist mehr erreichen, als ein klärendes Gespräch zwischen dem Elternpaar, was meist wieder mit Krach endet.

Das Gleiche gilt auch für den Fall, dass der andere Elternteil sein Besuchsrecht nicht richtig wahrnimmt. Man glaubt eher der neutralen Person, als der Expartnerin oder dem Expartner. Bei den meisten Eltern hilft dieser Schritt. Und wenn es gar nicht anders geht, muss man sich überlegen, ob es für das Kind nicht das Beste ist, dann gänzlich auf das Besuchsrecht zu verzichten, denn zwingen kann man niemanden. (don)
 
 
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