Dienstag 19. März 2024 RSS-Feed
 
Sie befinden sich hier: Startseite: Beruf
 
 
Artikel: Krankschreibung auf Kinderkrankenschein nutzen

Krankschreibung auf Kinderkrankenschein nutzen

Auf das Recht des Kinderkrankenscheins bestehen ...

 
Viele berufstätige Menschen haben Kinder, denn schon lange sind die Zeiten vorbei, wo nur der Mann der Ernährer ist und die Frau bei den Kindern bleibt. In der heutigen Zeit ist es eher so, dass es sehr viele alleinerziehende Personen gibt oder wo auch der Mann keine Arbeit findet und man deshalb auch als Mutter arbeitet. Oft ist es auch so, dass ein Gehalt nicht ausreichend ist und die Eltern dieses aufbessern, indem auch die Frau arbeiten geht, man möchte seiner Familie ja auch etwas bieten können.

Wie auch immer es sich in den Familien in Deutschland verhält, man sollte nie außer Acht lassen, dass man das Recht auf einen Kinderkrankenschein hat. In der Regel gibt es 20 Tage frei, wenn das Kind krank ist. Diese 20 Tage gelten für das ganze Jahr und sollten nicht einfach übersehen werden. Denn warum sollte man erst zum Kinderarzt und dann auch noch zum Hausarzt, um sich selbst krankschreiben zu lassen? Oder wieso sollte man frei nehmen, wenn das Kind krank ist, wenn man doch auch einen Kinderkrankenschein einreichen kann? Es ist schade, dass noch immer nicht alle Menschen darüber Bescheid wissen. Der Kinderkrankenschein steht einem sogar in einem Teilzeitjob zu und auch, wenn man einen 450 Euro Job angetreten hat. Jeder Arbeitnehmer muss den besonderen Krankenschein, den der Kinderarzt ausstellt, akzeptieren und kann seinem Mitarbeiter deshalb keine Vorwürfe machen. Doch noch immer geschieht genau das, man muss sich anhören, dass das Kind viel zu oft krank ist und dass man den Job nicht bekommen hätte, wenn dies vorab ersichtlich gewesen wäre. Aber Kopf hoch, man muss nicht gleich verzweifeln, denn dies ist und darf kein Kündigungsgrund sein, sonst führt der Weg zum Arbeitsgericht.

Nicht umsonst haben Eltern nun einmal dieses gesonderte Recht, über dass sich kein Arbeitgeber hinweg setzen darf. Bei einem Vertrag, den man frisch unterschreibt, sollte man deshalb auch immer gezielt nach dem Kinderkrankenschein schauen und nicht unterschreiben, wenn eine Klausel darauf hinweist, dass man darauf kein Recht hätte. Man hat dieses Recht und muss auch darauf beharren, denn oft wenn das Kind krank wird, fehlt der passende Babysitter und man muss bei dem Kind bleiben! (don)
 
 
Seite bewerten:

Dieser Artikel wurde noch nicht bewertet.

 
 
Websuche mit Google
Web Weblehre.de
 
 
 
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
 
Artikel Kommentare: (0)
 
 
 
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
 
Weitere Artikel in der Kategorie Beruf:
 
Möglichkeiten für Alleinerziehende Geld zu verdienen
weiterlesen
 
Guter Schulabschluss ist wichtig für die Berufswahl
weiterlesen
 
Vorteile und Nachteile bei einem Jobwechsel beachten
weiterlesen
 
Eigene Webseite für die Selbständigkeit erstellen
weiterlesen
 
eBooks selber schreiben und veröffentlichen
weiterlesen
 
Sinnvolle und lohnende Umschulungen im Alter
weiterlesen
 
 
Im Forum diskutieren bei Talkteria Internetforum