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Artikel: Besteht ein Anspruch auf Geld zurück Garantie?

Besteht ein Anspruch auf Geld zurück Garantie?

Wenn die Hose oder die Bluse nicht passt ...

 
Bei den Geschäftsleuten sind die Tage zwischen Weihnachten und Neujahr die wohl unbeliebtesten im Jahr. Alle Jahre wieder kommen nach dem Weihnachtsgeschäft die unvermeidlichen Umtauschaktionen auf sie zu.
Manche Geschenke haben schlichtweg den Geschmack des Beschenkten nicht getroffen oder ein Geschenk wurde doppelt gemacht.

Besonders betroffen von dieser Umtauschwelle ist meist die Textilindustrie. Das gekaufte Teil ist zu klein, zu groß, zu eng, zu weit oder hat sonst irgendwelche Passformmängel. Wenn ein Kleidungsstück nicht anprobiert wurde, ist die Wahrscheinlichkeit, dass es nicht passt oder gefällt, eben relativ hoch. Auf den meisten Kassenbons steht unter dem Betrag ein deutlicher Vermerk "Umtausch innerhalb 14 Tagen nur mit Kassenbon". Dieser Text macht schon deutlich, dass die Rückgabe sich auf einen Umtausch bezieht. Das heißt, der Artikel kann im vorgegebenen Zeitraum im wahrsten Sinne des Wortes in einen anderen Artikel umgetauscht werden. Das Fachwort hierfür heißt Wandelung. Der Käufer kann sich im gleichen Geschäft einen anderen Artikel für sein Geld aussuchen.

Ein Recht auf Rückerstattung des Kaufpreises besteht nach deutscher Rechtslage nicht. Hierauf berufen sich auch die meisten Verkäufer. Findet sich kein passender Artikel, stellen Geschäfte am liebsten einen Gutschein über den Betrag aus. Dies ist aus Sicht der Geschäftsleute auch verständlich, denn in diesem Falle ist ihnen im Gegensatz zur Geldrückgabe der Umsatz nicht entgangen. Dennoch erhält man in vielen Läden trotzdem sein Geld zurück. Es handelt sich hierbei um einen reinen Akt der Kulanz, verpflichtet hierzu ist kein Ladenbesitzer. Anders sieht die Rechtslage bei einem Mangel aus. Ist die gekaufte Ware mangelhaft oder fehlerhaft, so hat man Anspruch auf fehlerfreien Ersatz oder im Falle, dass dieser Ersatz nicht geleistet werden kann, auf Rückgabe des Kaufpreises. Der verdeckte Mangel muss sofort nachdem er bemerkt wird, angezeigt werden. In diesem Fall ist auch die auf dem Einkaufsbon vermerkte Rückgabezeit nicht von Belang. Der Kassenzettel muss jedoch immer gut aufbewahrt werden. Ohne ihn ist auch die Rückerstattung von mangelhafter Ware ein reiner Kulanzakt des Verkäufers.

Viele Geschäftsleute stellen jedoch fest, dass sie einen treuen Kundenstamm gewinnen können, wenn sie sich im Falle von Reklamationen kulant verhalten. Viele werben deshalb ganz offiziell in ihren Läden mit Parolen wie "bei Nichtgefallen Geld zurück Garantie" oder "bei Unzufriedenheit erhalten Sie innerhalb von 14 Tagen ihr Geld zurück - kompromisslos". Solche Versprechen sind für den Kunden verbindlich. Man findet sie meist bei Lebensmitteldiscountern, die ideenreich um ihre Kundschaft buhlen. Dort erhält der Kunde sein Geld für die angebrochene Flasche Wein, von der er sich mehr versprochen hatte, zurück, ebenso für den Schnäppchen-Pullover, den er gleich in mehreren Größen zur Auswahl mitgenommen hatte.

Für den Kunden ist es wichtig, sich beim Einkauf über die Gepflogenheiten des entsprechenden Geschäfts zu informieren und Hinweise auf dem Kassenzettel zu beachten. In der Regel ist er dann vor unliebsamen Überraschungen sicher. Im Zweifelsfalle gilt: Lieber beim Kauf nochmal nachfragen! (don)
 
 
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