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Artikel: Adelstitel kaufen

Adelstitel kaufen

Der Traum vom Graf ...

 
Für viele Menschen ist es ein Traum, im Namen ein Adelsprädikat zu führen. Noch immer wird mit einem Titel wie Baron, Freiherr oder Graf ein gehobener Lebensstil und Luxus verbunden. Immer wieder hört man in den Medien davon, dass Leute sich einen solchen Adelstitel kaufen. Doch wie ist das möglich?

Offiziell ist der An- und Verkauf von Adelstiteln in Deutschland verboten. Trotzdem gibt es Agenturen, die davon leben, zahlungskräftigen Kunden einen solchen Titel zu "vermitteln". Der einzige Weg, einen Adeltstitel zu bekommen, besteht in Heirat oder Adoption. Und genau das nutzen die verschiedenen Agenturen aus. Sie suchen per Anzeige oder im Internet nach adeligen Menschen gesucht, die gewillt sind, einen fremden Menschen zu heiraten oder zu adoptieren. Honoriert wird dieser Akt mit einer Summe im fünf- bis sechsstelligen Bereich. Durch die Heirat oder Adoption ist der Käufer berechtigt, den gekauften Namen statt seinem eigenen zu führen, sich den Titel in seine Dokumente eintragen zu lassen und an seinen Ehepartner und Kinder weiterzugeben.

Oft wird im Bezug auf einen Adelstitelkauf die Idee verbreitet, sich im Ausland einen entsprechenden Titel zu beschaffen. In Schottland kann man zum Beispiel "Laird of ..." werden, indem man ein Grundstück erwirbt, das an diesen Titel gebunden ist. Dabei ist es egal, wie groß das Grundstück ist und was sich darauf befindet. Nach dem Kauf läßt man es vor Ort in das Grundbuch eintragen und ist nach der Erstellung der Dokumente berechtigt, den Titel "Laird" zu tragen. Je nach Größe des Grundstücks und Makler- und Notarkosten kann man so schon für wenige tausend Euro an einen Titel kommen. Dabei muss jedoch gesagt werden, dass "Laird" kein wirklicher Adelstitel ist und nicht etwa dem englischen "Lord" entspricht, sondern vielmehr "Grundbesitzer" bedeutet.

Im Internet gibt es zahlreiche Anbieter, die den Verkauf von Adelstiteln anbieten. Hierbei muss man seriöse Anbieter von denen unterscheiden, bei denen man ledigich eine Urkunde erwirbt, die man sich über das Bett hängen kann. Offiziell darf man den Titel nur dann tragen, wenn eine Adoption oder Hochzeit stattgefunden hat.

Auch Künstler können sich als Graf oder Ähnliches bezeichnen, allerdings nur dann, wenn es eindeutig ihr Künstername und im Personalausweis als solcher eingetragen ist und die Person nur unter diesem Namen auftritt. Nutzt man diese Möglichkeit aus und führt unberechtigter Weise einen Adelstitel, kann die Strafe sehr hoch sein.

Eine weitere Möglichkeit der Erlagung eines Adelstitels ist die Ernennung. Sie kann jedoch nur in Monarchien erfolgen und findet in der heutigen Zeit sehr selten statt. Persönlichkeiten, die auf diese Weise geadelt worden, sind zum Beispiel Sir Peter Ustinov oder Sir Elton John. Diese Ernennungen sind jedoch, wie gesagt, äußerst selten und müssen erst verdient werden.

Für viele Normalsterbliche bleibt also der Traum vom Adelsleben und einem wohlklingenden Namen ein Traum, da man für den Namenszusatz ziemlich tief in die Tasche greifen muss. (sh)
 
 
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Artikel Kommentare: (7)
 
06.08.2011 - 08:20 von Graf Leonberg
 
Wer 50.000€ für ein Auto überhat der kann auch 100.000€ für einen Adelstitel zahlen. Somit also bezahlbar und keine Mär. Statt an der Börse zu verspielen, einfach einen bleibenden Adelstitel durch Heirat oder Adoption. Dieser bleibt für alle zukünftigen Generationen.
 
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13.05.2010 - 01:50 von Reiter
 
es ist natürlich nicht verboten.. warum auch.. aber unbezahlbar für den normalbürger.. wer hat schon mal eben 50 000 euro über für so einen kleinen spass und mehr ist es ja nicht..
 
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21.05.2009 - 18:34 von Dirk
 
Der "Adel" wurde in der Weimarer Republik per Reichsgesetz abgeschafft. Im Gegensatz zu Österreich durfte in Deutschland der ehemalige Adel seine alten Titel als Namenszusatz weiterführen. Mehr ist es also heute nicht. Es sind also keine Titel sondern nur Namen die gehandelt werden. Bei akademischen Titeln (Prof., Dr., MA; Dipl.-Ing. etc.) sieht das schon anders aus.
 
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19.01.2009 - 23:42 von Peter
 
Adelstitel werden nicht weitergegeben sondern Adelsnamen. Ehemalige Titel sind in Deutschland Bestandteil des Namens. Somit ist es vollkommen legal, oder dürfen die Partnerseiten nicht "vermitteln"? Schaut einfach unter www.google.com nach und findet seriöse Anbieter. Adelstitel.com adelstitel.de www.adelstitel.us
 
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24.01.2008 - 11:43 von Hans
 
So ein Unsinn: Das Vermitteln von Adelstiteln ist in Deutschland nicht verboten, ebenso wenig ist Heiraten oder Adoptieren verboten (Gottseidank) . Wer einen Adelstitel will, muss also adelig heiraten oder sich adoptieren lassen, dann kann man den Adelstitel auch in den Ausweis eintragen lassen, das ist eine sehr exklusive Sache und kostet eben... Einen anderen Weg gibt es nicht. Adelstitel als Künstlernamen sind nicht erlaubt. Mit Grundstückskäufen kann man jedenfalls auch keinen echten Adelstitel bekommen, das ist Humbug! Mal "Adelstitel kaufen" bei google eingeben, da findet man Antwort!! Hans
 
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19.10.2007 - 16:14 von Mark
 
Hey Frank, Was heißt denn zulassen? Wenn der Server wo sich die Page befindet im Auslnad sitzt kann Deutschland da nix dagegen tun ;) Es stehen keine Namen oder Adressen dabei ;) gruß
 
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13.05.2007 - 20:17 von Frank
 
Aber warum läst Mann den Verkauf im internet zu wenn es den Verboten ist in Deutschland. Recht sollte doch immer Recht bleiben oder nicht?
 
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