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Artikel: Ist eine DVD-Sicherheitskopie legal?

Ist eine DVD-Sicherheitskopie legal?

Mit dem neuen Urheberrechtsgesetz steigt die Unsicherheit ...

 
Durch die Novellierung des Urhebergesetzes herrscht viel Unsicherheit unter den Verbrauchern, was im Bereich "Privatkopie" erlaubt und was verboten ist. Wir wollen in diesem Text versuchen, etwas mehr Klarheit zu erzeugen.

Die gute Nachricht vorweg:"Privatkopien sind weiterhin legal." Das Urhebergesetz sieht vor, das Privatleute in einem gewissen Rahmen Werke, die durch das Urhebergesetz geschützt sind, zu kopieren. Dabei ist entscheidend, das keine Gewinnabsicht verfolgt wird, die Kopie nur von Privatpersonen erstellt und nicht weiter verbreitet wird. Erlaubt ist es auch, eine Kopie einem Freund oder Freundin zu überlassen. Allerdings dürfen diese Kopien dann nicht wieder kopiert werden und dann Dritten überlassen werden. Daneben ist die Stückzahl begrenzt. Der BGH hat dazu einmal eine willkürliche Grenze von 7 Kopien gezogen, die sich als Messlatte durchgesetzt hat. Privatkopien sind also legal und bleiben es auch weiterhin, da der §53 des Urheberrechtsgesetzes, der das Kopieren für Privatleute erlaubt, nicht von der Novelle berührt wurde.
Die Neuerungen betreffen vielmehr das Umgehen eines Kopierschutzes und hier wird es knifflig. Ist es für das Erstellen einer Kopie nötig, den Kopierschutz einer DVD oder Musik-Cd zu umgehen, darf sie nicht gemacht werden. Allerdings verzichtet der Gesetzgeber auf eine Strafe oder Bußgeld, wenn Privatleute im privaten Rahmen trotzdem eine Kopie erstellen. Ist das Gesetz also eine Farce? Mitnichten! Denn, eventuelle Schadenersatzansprüche seitens des Urhebers bleiben davon unberührt. Das heißt, salopp gesagt:"Den Staatsanwalt schert`s nicht so sehr, den Abmahnanwalt umso mehr." Kopien von Datenträgern, die einen Kopierschutz enthalten ist also verboten, wird bei Privatleuten allerdings nur geahndet, wenn der Urheber eine Klage anstrengt. Im Übrigen ist das Verbreiten, Einführen und Bewerben von Mechanismen untersagt, die das Umgehen eines Kopierschutzes ermöglichen. Damit scheint sich auch zu offenbaren, worauf das Gesetz eigentlich abzielt. Nämlich, das Kopieren von Werken zu erschweren und die Verbreitung von Kopien einzudämmen.
Bisweilen wird die Auffassung vertreten, das kopier geschütztes Material nur Kopiert werden darf, wenn der Kopierschutz erhalten bleibt. Da dies aber ebenfalls nur durch die Umgehung des Kopierschutzes möglich ist, scheint es angebracht, vor diesem Vorgehen zu warnen.
Uneinigkeit besteht in diesem Zusammenhang auch darin, ob das Abspielen und gleichzeitige Wiederaufnehmen von kopier geschützten Werken legal ist. Für Musik wird es gern empfohlen und auch für Filme wäre es denkbar. Eine Echte Umgehung des Kopierschutzes ist es nicht, dennoch fehlen hier meines Wissens noch entsprechende Urteile, weswegen auch hier Vorsicht geboten scheint.

Es bleibt also weiterhin legal, eine Sicherheitskopie einer DVD zu erstellen, allerdings nur unter gewissen Voraussetzungen. Der Aspekt der privaten Nutzung und das Fehlen von Gewinnabsichten wird dabei sehr stark betont. Außerdem ist zu beachten, das man keine Kopie von einer Kopie erstellt, und keinen Kopierschutz umgeht bzw. umgehen muss. Dann bewegt man sich auch nach der Neuerung des Urheberrechtsgesetzes innerhalb der legalen Grenzen. (sh)
 
 
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