Mittwoch 11. Dezember 2024
|
|
|
|
|
Krankenkasse wechseln
Ein Wechsel der Krankenkasse kann sich lohnen ...
|
|
Die Voraussetzungen um seine Krankenkasse zu wechseln sind unterschiedlich und immer von der Art der Versicherung abhängig. Selbständige, Freiberufler und Beamte können zum Beispiel unabhängig vom Einkommen eine private Krankenversicherung abschließen. Für Angestellte & Arbeitnehmer dagegen liegt die Einkommensbemessungszgrenze zur privaten Krankenversicherung ab 2007 bei 3.975,00 € monatlichem Bruttoeinkommen bzw. 47.700,00 € jährlich. Regelmäßige Einmalzahlungen wie beispielsweise Urlaubs- und Weihnachtsgeld können zum Jahreseinkommen noch zugerechnet werden.
Mit dem Ende eines jeden Jahres endet die Versicherungspflicht bei Arbeitnehmern bei denen die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten wurde sofern das Entgelt auch die für das nächste Kalenderjahr geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt. Das Mitglied muss dann von der Krankenkasse über die Austrittsmöglichkeit informiert werden. Nur wenn das Mitglied dann innerhalb von zwei Wochen den Austritt erklärt endet auch die Mitgliedschaft. Ansonsten setzt sich die Mitgliedschaft weiterhin fort.
Wer einen Krankenkassenwechsel von der gesetzlichen in die private Krankenkasse vornehmen möchte, so kann man als Selbständiger vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Denn hier gilt die Regelung, wer sich selbstständig macht, der gilt als freiwillig versichert. Damit kann er problemlos von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln. So kann der Versicherte bereits im ersten Monat seine gesetzliche Krankenversicherung kündigen und rückwirkend zum 1. des Monats in die Private eintreten kann.
Wer seine Krankenkasse als gesetzlich Versicherter vornehmen möchte, muss eine bestimmte Frist einhalten, denn erst nach einer Beitragspflicht von anderthalb Jahren ist es möglich die Krankenkasse wieder zu wechseln. Es besteht aber auch hier ein Sonderkündigungsrecht. So ist die Frist von 18 Monaten nicht gültig, wenn der Versicherungsnehmer im Monat einer Beitragserhöhung kündigt, um zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln.
Grundsätzlich kann jeder seine Krankenkasse wechseln der 18 Monate Mitglied bei der Krankenkasse war. Dann sollte eine ordentliche Kündigung erfolgen. Selbst wenn der Arbeitgeber die Krankenkasse wechselt oder bei einer Fusion der Krankenkasse läuft die Bindungsfrist weiter. Nach dem Kassenwechsel sind Versicherte erneut 18 Monate an ihre neue Krankenkasse gebunden, sofern die Kasse Ihre Beitragssätze nicht erhöht.
Erhöht die Krankenkasse den Beitragssatz kann eine Sonderkündigung vorgenommen werden. Seit dem 1.1.2004 ist diese Kündigungsmöglichkeit auf die ersten zwei Monate nach Inkrafttreten der Erhöhung begrenzt. Bei einer Erhöhung des Beitragssatzes beispielsweise zum 1.3. muss man bis spätestens 30.4. kündigen. Danach verfällt dieses Sonderkündigungsrecht. (don)
|
|
|
|
|
Durchschnittliche Note: 2 von 1 abgegebenen Stimmen.
|
|
|
|
|
|
|
|
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
|
|
Artikel Kommentare: (0) |
|
|
|
|
|
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ |
|
Weitere Artikel in der Kategorie Finanzen:
|
|
Probleme der gesetzlichen Rente
weiterlesen
|
|
Wichtige Versicherungen
weiterlesen
|
|
Zinsloser Kredit
weiterlesen
|
|
Vorteile einer Kreditkarte
weiterlesen
|
|
Kredit von privat eine Alternative?
weiterlesen
|
|
Günstiges Finanzieren von PC und Notebook
weiterlesen
|
|
|
Im Forum diskutieren bei |
|