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Artikel: Markenanmeldung am besten mit anwaltlicher Hilfe

Markenanmeldung am besten mit anwaltlicher Hilfe

Sich vor unerwarteten Kosten und Rechtsstreitigkeiten schützen ...

 
Eine Marke dient der Kennzeichnung von Produkten und Dienstleistungen. Damit lässt sich die Identität des Produktes vom Verbraucher eindeutig bestimmen. Der Begriff Marke wurde bis in die Mitte der 90er Jahre mit dem Ausdruck Warenzeichen bezeichnet, im Zuge der Markenrechtsreform wurde das schon einmal bis 1936 benutzte Wort im so genannten Markengesetz (MarkenG) festgeschrieben. Die Registrierung von Markenrechten dient dem Schutz geistigen Eigentums.

Die Eintragung einer Marke muss beim Deutschen Patent- und Markenamt vorgenommen werden. Entsprechende Formulare und Hinweise kann sich jeder Interessierte im Internet herunterladen. Doch wer nun meint, Formular ausgefüllt und abgeschickt, damit sei der Vorgang beendet, hat weit gefehlt. Mit Hilfe eines Rechts- oder Patentanwalts sollte vorher die Schutzfähigkeit der gewünschten Marke überprüft werden. Das spart Kosten, denn die Anmeldung bei Patentamt muss bezahlt werden, egal ob die Marke zulässig ist oder nicht. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass bereits ähnliche Marken von Konkurrenten verwendet werden, und das Patentamt die vorgeschlagene Markenbezeichnung zurückweist. Trägt das Patentamt dagegen die Marke ein und dennoch fühlen sich Dritte in ihren Rechten als Markeninhaber verletzt, kann das teuer werden. Das andere Unternehmen kann die entstandenen Mehrkosten für Widersprüche, den Löschungsantrag und Abmahnungen auf den neuen Markeninhaber abwälzen. Um dies zu verhindern hilft im Vorfeld die Beauftragung von Fachleuten, bei denen es sich regelmäßig um Patent- oder Rechtsanwälte handelt. Diese prüfen vor der Anmeldung die Zulässigkeit des Anliegens, die für Laien kaum zu bewältigen ist. Diese relativen Schutzhindernisse werden vom Patentamt selber nicht überprüft.

Die Eintragung einer Marke kann jede juristische oder natürliche Person beantragen. Klarheit sollte darüber herrschen, welche Produkte und Dienstleistungen durch die Marke geschützt werden sollen. Dazu gehört auch die territoriale Ausdehnung dieses Schutzes, soll die Marke beispielsweise innerhalb des Landes, Europas oder sogar global Sicherheit bieten.

Die Wege der Entstehung von Marken können ganz unterschiedlich sein, erstens durch die Eintragung in das Markenregister, außerdem kann die langjährige Benutzung einen Rechtsanspruch auf eine bestimmte Markenbezeichnung begründen. Das gleiche gilt bei notorischer Bekanntheit eines Warenzeichens. Da die letztgenannten Verfahren jedoch formal sehr schwierig sind, ist die Eintragung die am häufigsten vorkommende Form. Die Benutzung des Registrierzeichens oder der Marke ist erst nach Abschluss der Prüfung auf absolute Schutzhindernisse, und der darauf folgenden Eintragung durch das Deutsche Patent- und Markenamt erlaubt. Der eingetragene Schutz einer Marke ist für Außenstehende meistens an dem Registrierzeichen hinter dem Logo erkennbar.

Die Form der Marke kann vom Unternehmen weitgehend frei gewählt werden. Am häufigsten sind Wort- oder Bildmarken, die auch zusammen in einem Logo verwendet werden können. Daneben gibt es aber auch Farb-, Hör- und Geruchsmarken, sowie bestimmte Slogans oder dreidimensionale Formen. In jedem Falle ist die Beauftragung eines Rechtsbeistandes ratsam, um sich vor im Nachhinein anfallenden Kosten und Rechtsstreitigkeiten zu schützen. Der Markenaufdruck als charakteristisches Unterscheidungsmerkmal ist historisch bereits aus der Antike bekannt. Diese Form des Marketings diente hier ebenfalls der Sicherung von Qualitäts- und Originalitätsrechten. Die traditionelle Verwendung von Marken war auch im Mittelalter üblich. Händler benutzen diese Zeichen zur Beschriftung der von ihnen feilgebotenen Waren. Später übernahmen Handwerker und Hersteller anderer Produkte diese Form der Kennzeichnung. (don)
 
 
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