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Handyspiele downloaden

Vorsicht vor versteckten Abos ...

 
In den letzten Jahren haben sich Handys, von normalen Mobiltelefonen, hin zu multimedialen Kleincomputern entwickelt. Neben den Segnungen der technischen Weiterentwicklung, wie der Möglichkeit Emails auch unterwegs abzufragen, beziehungsweise einen direkten, mobilen, Zugang zum Internet immer verfügbar zu haben bieten moderne Mobiltelefone inzwischen dank, stark gestiegener, Prozessorleistung die Möglichkeit auch komplexere und vor allem graphisch-interessante Spiele jederzeit mobil nutzen zu können.

Wo Licht ist, ist jedoch auch häufig Schatten. Dieser Satz trifft insbesondere auch auf die vielen, kostenpflichtigen, Angebote für Handynutzer zu. Während in den vergangenen Jahren insbesondere, unseriöse, Anbieter von Klingeltönen ein zweifelhaftes, mediales, Echo genossen ist seit neuestem auch eine zunehmende Anzahl unseriöser Handy-Spieleanbieter auf dem Markt präsent.

Die Masche ist jedoch weitestgehend dieselbe geblieben. Während ein einzelnes, überteuertes, Angebot nur einen kurzfristigen Gewinn verspricht, ist es für diese Anbieter immer noch am lohnendsten, arglose Kunden ungewollt in ein Vertragsverhältnis zu locken. Ist man, als Kunde, erst einmal in einer solchen Abofalle gelandet ist der Ausstieg aus einem solchen Vertrag meist mit einigen Kosten verbunden und kann Zeit und Nerven kosten.

Rein rechtlich sind die Anbieter jedoch verpflichtet auf versteckte Kosten, wie auch auf ein längerfristiges, kostenpflichtiges, Abonnement hinzuweisen. Dem kommen die Anbieter auch meistens nach, jedoch in einer Weise die, für den einzelnen Kunden, meist wenig durchschaubar ist. So werden versteckte Kosten meist gezielt in den, psychologisch geschickt platzierten, Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kurz AGBs, aufgeführt und sind für den einzelnen Kunden so nicht auf den ersten Blick als solche zu erkennen. Wer nur einmal kurz ein Handyspiel auf sein Mobiltelefon laden will wird meist nicht die Zeit mitbringen sich erst durch die, ellenlangen, AGBs der jeweiligen Internetseite des Anbieters zu kämpfen. Darüber hinaus sind diese AGBs meist psychologisch so platziert, dass ein argloser Kunde gar nicht erst auf sie aufmerksam wird, beziehungsweise sie unterbewusst gar nicht erst wahrnimmt. Im Gegensatz dazu stehen meist die, optisch, und durch die Schriftgröße gezielt hervorgehobenen Versprechungen, dass das jeweilige Angebot natürlich vollkommen kostenfrei wäre. Dem ist häufig auch so. Das dumme dabei ist nur, dass man, im Regelfall, mit dem kostenlosen Download eines Spiels gleich unbewusst ein kostenpflichtiges Abo eingeht. Kündigt man dieses dann nicht rechtzeitig, hat man, neben einem kostenlosen Spiel, auch noch einen kostenpflichtigen Vertrag am Hals. Die Erkenntnis, dass man einen solchen überhaupt abgeschlossen hat, folgt dann meist erst zu Beginn des nächsten Monats, wenn die erste Rechnung im Briefkasten landet. Zahlt man dann nicht umgehend folgt meist, schon kurz darauf, ein erstes Mahnschreiben eines Inkassounternehmens. Die Kosten können sich dann, innerhalb kürzester Zeit, vervielfachen.

Doch auch, wer erst einmal in der Abofalle gelandet ist, hat noch Hoffnung. Zum einen werden in der Regel Jugendliche mit Lockangeboten geködert. Diese sind jedoch, rechtlich gesehen, nicht voll vertragsfähig. Um einen, rechtlich bindenden, Vertrag abzuschließen bedarf es hier immernoch der Zustimmung der Eltern beziehungsweise der Erziehungsberechtigten. Ohne diese Zustimmung ist auch ein, von einem Jugendlichen geschlossener, Abovertrag Null und nichtig. Dies sollte dann auch umgehend dem Anbieter des Abonemments mitgeteilt werden. Sollte dann immer noch eine Mahnung ins Haus flattern empfiehlt es sich auf jeden Fall einen, auf Internetrecht spezialisierten, Anwalt zu Rate zu ziehen.

Zum anderen macht den geschädigten Verbrauchern auch ein Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 15.05.2007 Mut, in welchem explizit die irreführende Gestaltung zweier Webseiten bemängelt wurde. (don)
 
 
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