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Artikel: Ist es trotz Job erlaubt nebenberuflich zu arbeiten?

Ist es trotz Job erlaubt nebenberuflich zu arbeiten?

Arbeiten gehen nach dem Feierabend? Was ist bei einem zweiten Job zu beachten ...

 
Es soll Menschen geben, die einfach nur zum Spaß einen oder sogar noch mehr Jobs gleichzeitig machen. Als berufliche Herausforderung oder weil der Traumjob nicht oder noch nicht die finanzielle Unabhängigkeit garantiert. Für viele andere ist es allerdings die pure Notwendigkeit, neben dem Hauptjob noch einen oder sogar noch mehr Nebenjobs anzunehmen. Endlich aus der Schuldenfalle heraus kommen zu wollen, eine teure Krankheit finanzieren zu müssen, für die Ausbildung der Kinder Sorge tragen, die Gründe für die Aufnahme einer weiteren Arbeit neben der regulären Haupttätigkeit können sehr vielfältig sein!

Aber geht das so einfach? Sind nicht irgendwelche Bestimmungen einzuhalten, damit nicht am Ende, statt dem erwünschte Mehr im Geldbeutel, rechtliche oder auch finanzielle Probleme drohen.

Das Kleingedruckte im Arbeitsvertrag beachten
Arbeitnehmer, die hauptberuflich einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen, sollten unbedingt einen Blick in ihren Arbeitsvertrag werfen und nachlesen, ob und was dort in Sachen Nebentätigkeit vereinbart wurde. Manche Arbeitsverträge enthalten eine Klausel, wonach die Aufnahme einer Nebentätigkeit dem Arbeitgeber angezeigt und vorab genehmigt werden muss. Regelhaft gilt dies für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes, diese müssen in jedem Fall die Nebentätigkeit anzeigen und sie sich sogar von ihrer Dienststelle genehmigen lassen.
Im Falle eines Nichtanzeigen der Nebentätigkeit können Abmahnungen und auch im schlimmsten Fall die Kündigung drohen.
Die Genehmigung für eine Nebentätigkeit verweigern können Arbeitgeber allerdings nur aus sehr gewichtigen Gründen, beispielsweise dann:

  • wenn der Nebenjob die Interessen des Betriebes gefährdet, z.B. Arbeit bei der Konkurrenz angenommen werden soll
  • die Arbeitsleistung im Hauptjob leidet durch Übermüdung oder Pflichtvernachlässigung
  • durch den Nebenjob ein hohes gesundheitliches oder Unfallrisiko besteht

Arbeitszeit
Auch darüberhinaus gehende gesetzliche Regelungen müssen eingehalten werden. So sieht das Arbeitszeitgesetz vor, dass die Wochenarbeitszeit von 48 Stunden, inklusive Überstunden, nicht überschritten werden darf. Täglich darf die Arbeitszeit 10 Stunden nicht überschreiten.
Abweichungen hiervon sind allerdings je nach Branche möglich.
Auch die notwendigen Ruhe- und Erholungsphasen sind in diesem Gesetz festgelegt und sollten eingehalten werden. So muss nach Dienstende eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden eingehalten werden.
Arbeiten statt Urlaub zu machen kann ebenfalls abgelehnt werden, weil der Urlaub in erster Linie der Erholung und der Erhaltung der Arbeitskraft dienen soll.

Steuerpflicht
Einkünfte aus einer Nebentätigkeit müssen versteuert werden. In der Regel wird für eine unselbstständige Tätigkeit, die neben dem Hauptjob verrichtet werden soll, eine zweite Lohnsteuerkarte erforderlich. Ob und wie viel Steuern zu zahlen sind, kann pauschal nicht beantwortet werden. Das hängt von unterschiedlichen Faktoren ab, so zum Beispiel der Steuerklasse, den jeweiligen Freibeträgen und der Höhe der Einkünfte. Auf jeden Fall kann es sinnvoll sein, sich vor der Arbeitsaufnahme über die Höhe der Abgaben zu erkundigen, da hier die Belastungen unter Umständen sehr hoch werden können.
In der Regel sind sogenannte Mini-Jobs auf 400.- Euro Basis monatlich steuerfrei. Der Arbeitnehmer erhält den vollen Betrag ausgezahlt, vom Arbeitgeber wird eine Pauschale von 15 Prozent für die Rentenversicherung, 13 Prozent für Krankenversicherung sowie 2 Prozent Lohnsteuer gezahlt.
Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit müssen bei der Steuererklärung ebenfalls angegeben werden. Diese Einkünfte werden mit dem Arbeitslohn zusammen veranlagt. (don)
 
 
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