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Artikel: Das neue Elterngeld

Das neue Elterngeld

Für Kinder die ab dem 01.01.2007 geboren sind ...

 
Für Kinder, die seit dem 01.01.2007 geboren wurden, gelten die von der Bundesregierung im Herbst letzten Jahres beschlossenen Regelungen zum neuen Elterngeld, das als Ersatz für das bisher gezahlte Erziehungsgeld dienen soll. Als Hintergrund der Neuregelung ist nicht zuletzt die niedrige Geburtenrate in Deutschland zu nennen, die mit 1,3 Kindern pro Frau eine der weltweit niedrigsten ist. Die Einführung des Elterngeldes nach skandinavischem Vorbild soll nun dazu beitragen, dass auch in Deutschland Familie und Beruf besser vereinbart werden können. Vor allem Frauen soll der Wiedereinstig ins Berufsleben erleichtert werden, so dass die Entscheidung für Kinder nicht zwangsläufig mit dem Karriereende einhergeht. Aber auch die Verantwortung der Väter rückt durch die Möglichkeit der "Partnermonate" stärker in den Vordergrund.

Anspruch auf Elterngeld haben Erwerbstätige, Erwerbslose, Selbständige Studenten und Auszubildende deutscher Staatsangehörigkeit, aber auch ausländische Eltern, die in Deutschland arbeiten und eine Arbeitsgenehmigung nachweisen können. Voraussetzung für den Bezug des Elterngeldes ist der Verzicht auf die volle Erwerbstätigkeit, eine wöchentliche Arbeitszeit von 30 Stunden darf nicht überschritten werden.

Die Höhe des gezahlten Elterngeldes beträgt in der Regel 67% des bisherigen Einkommens, wenn dieses mehr als 1000 Euro beträgt, wobei unabhängig vom Einkommen ein Mindestbetrag von 300 Euro gezahlt wird. Bei Erwerbstätigen wird das Elterngeld aus dem Durchschnittsgehalt der letzten 12 Monate errechnet, die Obergrenze beträgt allerdings in jedem Fall 1800 Euro. Nicht Erwerbstätige erhalten dagegen den pauschalen Mindestsatz von 300 Euro. Für Erwerbstätige, deren durchschnittliches Monatseinkommen weniger als 1000 Euro beträgt, wurde eine Geringverdiener-Komponente eingefügt. Hier gilt die Regelung, dass das Elerngeld je 20 Euro, die die Grenze von 1000 Euro Monatseinkommen unterschritten wird, um 1% erhöht wird. Anderweitige staatliche Transferleistungen, etwa ALG II werden nicht mit dem Elterngeld verrechnet, so dass auch hier in der Regel der Mindestbetrag gewährt wird.

Sonderregelungen gelten bei Mehrlingsgeburten, bei denen für das nur für ein Kind der volle, aus dem Einkommen errechnete Betrag, bezahlt wird. Für jedes weitere Kind gilt der Mindestbetrag von 300 Euro. Einen sogenannten "Geschwisterbonus" erhalten Mütter, die bereits ein weiteres Kind unter 3 Jahren oder zwei Kinder unter 6 Jahren im Haushalt zu versorgen haben.

Das Elterngeld ist grundsätzlich auf 12 Monate angelegt, auf die beide Elternteile zusammen Anspruch haben. Welches Elternteil das Elterngeld letztlich in Anspruch nimmt, können die Eltern selbst entscheiden. Entschliessen sich beide Partner für eine Auszeit, in der sie auf ihr Einkommen verzichten, werden weitere 2 Partnermonate gewährt, für die das Elterngeld weiter gezahlt wird. Diese Regelung soll auch die Väter dazu anregen, zumindest einen Teil der Elternzeit in Anspruch zu nehmen. Die 12, bzw. 14 Monate können sich die Eltern frei einteilen, bei Bedarf können die Monatszahlungen auch auf einen längeren Zeitraum verteilt werden. Alleinerziehende, die das alleinige Sorgerecht für ihr Kind besitzen, erhalten das Elterngeld für die volle Zeit von 14 Monaten.

Das Elterngeld bringt nicht allen Familien Vorteile gegenüber dem bisherigen Erziehungsgeld. Da es abhängig vom Einkommen errechnet wird, erhalten geringer Verdienende auch weniger Geld als besser Verdienende. Darüber hinaus erhalten nicht Erwerbstätige nur den Mindestsatz von 300 Euro monatlich für das erste Lebensjahr des Kindes, während das bisherige Erziehungsgeld zwei Jahre gezahlt wurde. (don)
 
 
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