Dienstag 19. März 2024 RSS-Feed
 
Sie befinden sich hier: Startseite: Finanzen
 
 
Artikel: Was sagt der Baukostenzuschuss in punkto Immobilienerwerb aus?

Was sagt der Baukostenzuschuss in punkto Immobilienerwerb aus?

Wer muss wann wieviel bezahlen und welche Freibeträge gelten ...

 
Es gibt gerade im Finanzbereich und Wirtschaftsbereich einige Begriffe, die mitunter an eine andere Bedeutung denken lassen, als dann letztendlich der Inhalt der Bezeichnung ist. Ein solcher Begriff ist zum Beispiel der Baukostenzuschuss. Wenn man diesbezüglich eine Umfrage machen würde, dann wären sicherlich mehr als 80 Prozent aller Befragten der Meinung, dass der Baukostenzuschuss eine staatliche Förderung ist, die alle Bürger bekommen können, die derzeit ein Haus bauen.

Im Prinzip ist der Baukostenschuss allerdings fast das Gegenteil, denn der Verbraucher bekommt kein Geld, sondern muss in vielen Fällen etwas bezahlen, es entstehen ihm also Kosten in Form des Baukostenzuschusses. Und zwar bekommen die hierzulande tätigen Netzbetreiber aus den Bereichen Gas und Strom unter Umständen einen Baukostenzuschuss, sodass der Zuschuss also etwas mit der Versorgung der Bevölkerung mit elektrischer Energie und Wärme (Gas zum Betrieb der Gasheizung) zu tun hat. Zu zahlen ist der Baukostenzuschuss an den jeweiligen Versorger vom Endkunden deshalb, weil für die Strom- oder Gaslieferung natürlich zunächst einmal Verteiler und Leitungen vorhanden sein müssen, deren Bau und Erweiterung selbstverständlich Kosten verursachen. Und eben diese Kosten können die Versorger zu einem gewissen Grad in Form des Baukostenzuschusses an die Kunden weitergeben.

Dass die Versorger den Baukostenzuschuss erheben dürfen, ist sogar gesetzlich geregelt. Es ist allerdings im Gesetz auch geregelt, wie hoch der Baukostenzuschuss maximal sein darf bzw. welchen Anteil er an den tatsächlich entstandenen Kosten haben darf. Und zwar dürfen die Versorger nie mehr als 50 Prozent der Kosten an den Endkunden weitergeben. Ein Baukostenzuschuss wird in der Praxis in erster Linie dann veranschlagt, wenn zum Beispiel eine neue Verteileranlage gebaut wurde oder neue Stromleitungen gelegt werden mussten. Bei den Versorgern im Bereich Erdgas ist es so, dass diese prinzipiell von jedem Kunden einen Baukostenzuschuss verlangen können, falls die entsprechende Maßnahme (Bau/Ausbau der Leitungen) zuvor durchgeführt worden ist.

Bei den Anbietern aus der Sparte Strom, also bei den Stromversorgern, besteht hingegen nicht das pauschale Recht, von jedem Stromkunden einen Baukostenzuschuss einzufordern. Und zwar ist der Grund dafür, dass es beim Strom einen sogenannten Sockelfreibetrag gibt, sodass nur unter bestimmten Voraussetzungen ein Baukostenzuschuss veranschlagt werden darf. Daher müssen die meisten Mieter und Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern aufgrund der recht geringen Leistung der Strom-Verteileranlage auch keinen Baukostenzuschuss zahlen. Nur bei Anlagen mit einer Leistung von mindestens 30 Kilowatt werden die Kunden „zu Kasse gebeten“. (don)
 
 
Seite bewerten:

Dieser Artikel wurde noch nicht bewertet.

 
 
Websuche mit Google
Web Weblehre.de
 
 
 
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
 
Artikel Kommentare: (0)
 
 
 
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
 
Weitere Artikel in der Kategorie Finanzen:
 
Haushaltsgeräte nur mit der Energieklasse A kaufen
weiterlesen
 
Ein Energieberater kann helfen, Kosten einzusparen
weiterlesen
 
Möbel gebraucht kaufen und Geld sparen
weiterlesen
 
ADAC bieten perfekten Autokredit
weiterlesen
 
Mit der Zahnzusatzversicherung spart man viel Geld
weiterlesen
 
Geldanlage mit guten Zinsen finden
weiterlesen
 
 
Im Forum diskutieren bei Talkteria Internetforum