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Taschengeld für Kinder

Sollten Kinder eigenes Geld zur Verfügung haben ...

 
Handy, Kino, Süßigkeiten, CDs, Spielzeug – die Liste der Kinderwünsche ist endlos. Doch wie kann man Kindern beibringen, dass die Eltern keine sprudelnde Geldquelle im Garten haben? Wie kann man Kindern den Wert des Geldes näher bringen?

Die Antwort ist ganz einfach: Wenn Kinder ein Taschengeld bekommen, können sie lernen, wie man vernünftig mit seinem Geld umgeht. Nach und nach lernen sie hauszuhalten, zu sparen und Prioritäten zu setzen. Dies ist wichtig, da sie nur so zu verantwortungsbewussten Teilnehmern unserer Konsumgesellschaft heranwachsen können.

Doch ab wann sollten Kinder Taschengeld erhalten? Und wie viel?
Prinzipiell kann man mit dem Taschengeld beginnen, sobald das Kind versteht, dass dieses nicht in den Mund gehört. Also frühestens mit 2-3 Jahren. Selbst so kleine Kinder wissen bereits, dass man Geld benötigt, um sich ein Eis zu kaufen. Spätestens mit dem Schulbeginn bietet sich die Einführung des Taschengeldes an. Zu diesem Zeitpunkt können sie bereits einfache Rechnungen selbst ausführen und den Dingen annähernd einen Wert zuordnen.

Das Taschengeld sollte regelmäßig gezahlt und dem Alter des Kindes angepasst werden. Jüngere Kinder (bis etwa 10 Jahre) sollten ein wöchentliches Taschengeld in bar bekommen. Im Teenageralter empfiehlt es sich, für das Kind ein eigenes Konto einzurichten und monatlich einen festen Betrag zu überweisen. Auf diese Weise wird die Eigenverantwortung und Selbstbestimmung des Kindes gefördert. – Eine überaus wichtige Übung für das Erwachsenenalter!

Die Höhe des Taschengeldes ist natürlich vom Familienbudget abhängig. Doch auch das Alter des Kindes sollte in Betracht gezogen werden. Das Taschengeld darf weder zu knapp, noch zu großzügig bemessen sein, da sonst zu wenig, beziehungsweise zu viel Spielraum für die Art der Verwendung des Geldes besteht. Das Jugendamt befürwortet folgende Richtwerte:

Für Vorschulkinder (2-5 Jahre) genügen wöchentlich 50 Cent. 6- bis 7-jährige sollten 1 bis maximal 2 Euro erhalten, 8- bis 9-jährige (ebenfalls noch wöchentlich) circa 2,50 Euro.

Ab dem elften Lebensjahr kann das Geld monatlich ausgezahlt werden. In diesem Alter sind Kinder im Allgemeinen reif genug, ihre Ausgaben zu planen und für die Erfüllung größerer Wünsche zu sparen. Für 10- bis 12-jährige empfiehlt das Jugendamt die Summe von circa 12 Euro im Monat und für 13- bis 15-jährige etwa 22 Euro. Im Alter von 16-17 Jahren sollten es 30-40 Euro monatlich sein.

Wofür darf das Taschengeld ausgegeben werden?
Kinder lernen erst allmählich, wichtige von unwichtigen Dingen zu unterscheiden. So manches kurzlebige Billigspielzeug im Kinderzimmer wird stummer Zeuge dieses Lernprozesses sein. Wichtig ist jedoch, dass das Kind diesen Lernprozess durchmachen darf. Eltern sollten sich (auch wenn es schwer fällt) zurückhalten und das Kind selbständig über sein Geld bestimmen lassen. Man sollte dem Kind lediglich beratend zur Seite stehen, wenn es das Bedürfnis danach äußert.

Dies gilt natürlich nur in soweit, dass keine Gesundheitsgefährdung entstehen darf: Zigaretten, Alkohol, Messer, etc. sollten Tabu sein. Auch einen übermäßigen Süßigkeitenkonsum können Eltern selbstverständlich einschränken. Sollte nach eindringlichen Gesprächen keine Einsicht eintreten, kann auch eine Regulierung über die Taschengeldhöhe erfolgen.

Dies sollte jedoch erst der letzte Ausweg sein. Denn durch die Beschränkung des Taschengeldes schränkt man auch die Eigenverantwortung des Kindes ein. Ferner könnte die Taschengeldkürzung wie ein Vertrauensverlust wirken. Aus diesem Grund sollte dieses Mittel auch nicht zur Bestrafung des Kindes eingesetzt werden. (don)
 
 
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