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Artikel: Anspruch auf Abfindung nach Kündigung?

Anspruch auf Abfindung nach Kündigung?

Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung ...

 
Eine Kündigung, egal ob selbst ausgesprochen oder erhalten, ist immer eine unschöne Sache. Denn in der Regel folgt darauf zunächst mal die Arbeitslosigkeit, wenn auch vielleicht nur kurzfristig. Da kommt eine Abfindung gerade Recht - doch besteht ein konkreter Anspruch auf eine Abfindung nach Kündigung?

In Deutschland besteht leider keinerlei Anspruch auf eine Abfindung nach einer Kündigung. Allerdings ist sie hierzulande doch üblich - abgesehen mal von Kündigungen, die selbst ausgesprochen werden, denn hier trifft man sich garantiert nicht vor dem Arbeitsgericht wieder, eine Abfindung wird unter keinen Umständen bezahlt. Spricht jedoch der Chef selbst bzw. die Firma die Kündigung gegenüber einem Mitarbeiter aus, so kann die Situation kritisch werden - ist die Kündigung nicht bis zum letzten Punkt ordnungsgemäß verlaufen, so treffen sich die ehemaligen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht wieder - und dann wird es in der Regel teuer für den, der die Kündigung ausgesprochen hat.

Genau aus diesem Grund ist es auch üblich, eine Abfindung zu bezahlen. Mit der Abfindung verbunden ist nämlich der so genannte Aufhebungsvertrag - diesen muss der ehemalige Arbeitnehmer unterschreiben, wenn er die Abfindung in Empfang nehmen möchte. Ist ein solcher Vertrag jedoch vom Arbeitnehmer unterschrieben worden, willigt dieser ein, sich mit der Kündigung als einverstanden zu erklären. Würde er dann noch vor das Arbeitsgericht ziehen, so stünden seine Chancen auf den gewinn des ungefähr bei Null - es sei denn der Aufhebungsvertrag ist zum Beispiel sittenwidrig oder gar gesetzeswidrig.

Die Höhe der Abfindung ist stark abhängig vom Verhandlungsgeschick der jeweiligen Parteien. Übliche Werte bewegen sich jedoch zwischen ¼ und 1/3 Bruttomonatsgehalt pro Jahr, das man in der Firma anstellig gewesen ist. Diese Zahlen schwanken nicht nur entsprechend dem Verhandlungsgeschick, sondern unterscheiden sich auch zwischen den einzelnen Bundesländern stark und variieren auch je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit.

Wem gekündigt wurde, der sollte sich auf jeden Fall mit einem Anwalt zusammensetzen oder sich an die Gewerkschaft wenden - eine Abfindung zu erhalten ist mehr als nur wahrscheinlich, und warum sollte man auf Geld, das einem im Grunde zusteht bzw. gewährt wird, verzichten? (don)
 
 
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Artikel Kommentare: (2)
 
31.03.2009 - 21:12 von Horst
 
Grundsätzlich lohnt es immer, sich gegen eine Kündigung zu wehren. In deinem konkreten Fall müsste man sich zuerst einmal deinen Arbeitsvertrag (befristet-unbefristet) und den Kündigungsgrund anschauen. Jetzt eine online Rechtsberatung durchzuführen ist schwierig, aber wer schon keine private Rechtsschutz hat, der sollte sich zumindest in einer Gewerkschaft organisieren.
 
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31.03.2009 - 15:28 von vitali
 
Hallo,wurde gestern gekündigt,habe aber keinen Rechtschutz.So jetzt ist die Frage: Meine Betriebszugehörigkeit 5 Jahre, 3 1/2 Jahre Ausbildung.Lohnt es sich?
 
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