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Artikel: Wer bekommt Alg I und Alg II?

Wer bekommt Alg I und Alg II?

Wann bekommt man welches Arbeitslosengeld ...

 
Arbeitslos zu werden ist nie eine erfreuliche Sache – denn das bedeutet immer Umstellung, finanzielle Engpässe und neue Arbeitssuche. Nicht nur der Arbeitslose selbst leidet dann unter dieser Situation, sondern auch die Familie, die er bzw. sie zu versorgen hat.

Wenn man von der nahenden Arbeitslosigkeit erfährt, muss man dies unbedingt sofort an die Bundesagentur für Arbeit melden. Erfolgt dies nicht, kann es passieren, dass man eine Sperrfrist für das Arbeitslosengeld I bekommt – was die finanzielle Situation nicht gerade verbessert. Wird jedoch die Arbeitslosigkeit frühzeitig gemeldet und arbeitet man länger als bzw. mindestens ein Jahr in dem kündigenden Betrieb, wobei es sich um eine sozialversicherungspflichtige Stelle handeln muss, erhält man fortan bzw. ab dem Zeitpunkt der Arbeitslosigkeit das Alg I. Je nachdem, wie lange man in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung angestellt war, erhält man auch unterschiedlich lange Arbeitslosengeld I: die Ansprüche staffeln sich hier von 180 Tagen bis zu 960 Tagen. Die Höhe des Arbeitslosengeld I ist abhängig von der Höhe des Verdienstes, der bislang erwirtschaftet wurde, weiterhin der Lohnsteuerklasse und dem Familienstand – ist zum Beispiel ein Kind vorhanden, so wird natürlich mehr bezahlt, als einem Single oder einfach nur Verheirateten zustehen würde. Übrigens hat man während dem Bezug von Alg 1 eine Meldepflicht bei der Bundesagentur für Arbeit, eine Erstattungspflicht, nach der unrechtmäßig erhaltene Leistungen zurückgezahlt werden müssen, weiterhin eine Mitwirkungspflicht und die Pflicht zur Hinterlegung des Sozialversicherungsausweises.

Nach der Bezugsdauer für das Alg I wird dann das Alg II gezahlt, im Volksmund auch als Hartz IV bezeichnet. Das Arbeitslosengeld II richtet sich nicht nach dem einst erwirtschafteten Verdienst, vielmehr wird der Bedarf genau ausgerechnet. Dazu wird zum Beispiel eine Mietbescheinigung benötigt, auch die Anzahl der Kinder ist wichtig, damit das Alg 2 in der richtigen Höhe ausgezahlt werden kann.

Wer keiner versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen ist oder einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung innerhalb der letzten drei Jahre kürzer als 360 Tage nachgegangen ist, erhält bei Arbeitslosigkeit Alg II ohne Umweg über das Arbeitslosengeld I. (don)
 
 
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