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Artikel: Kein Handy-Vertrag mit Schufaeintrag

Kein Handy-Vertrag mit Schufaeintrag

Auch bei Handy-Veträgen wird die Kreditwürdigkeit geprüft ...

 
Handy-Verträge haben viele Vorteile. Der wohl wichtigste ist die Zugabe eines nagelneuen Handys, das auf dem neuesten Stand der Technik ist. Wer diese Geräte ohne Vertrag im Handel kaufen möchte, muss oft mehrere Hundert Euro hierfür bezahlen. Bei Verträgen kosten die Handys aber nur einen Bruchteil des Preises, viele Geräte sind sogar für 1 Euro zu bekommen.

Ein weiterer Vorteil von Handy-Verträgen sind günstige Minutenpreise beim Telefonieren, auch die Kosten pro SMS sind günstiger als bei vielen Pre-Paid-Angeboten. Einige Verträge bieten sogar eine Flatrate ins deutsche Festnetz, die für Vieltelefonierer oder Geschäftsleute nützlich sein können, da hierdurch die Kosten unter Kontrolle gehalten werden können.

Beim Abschluss eines Handy-Vertrages werden die persönlichen Daten wie Name, Anschrift und Geburtsdatum des Kunden erfasst. Im Vertrag beinhaltet ist gleichzeitig die Zustimmung zur Anfrage an die Schufa.
Die Schufa, das ist die Schutzgesellschaft für allgemeine Kreditsicherung, enthält Daten zu vorhandenen Krediten, insbesondere zu Ratenkrediten. Auch wird die Eröffnung von Konten und die Vergabe von Kreditkarten der Schufa gemeldet. Angeschlossen sind fast alle Banken und Kreditinstitute.
Der Schufa wird jedoch nicht nur der Abschluss eines Kredites gemeldet, sondern auch Leistungsstörungen. Kann ein Kredit also nicht mehr zurückgeführt werden und wurde dieser vom Kreditinstitut gekündigt, erfolgt eine Meldung an die Schufa. Auch die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens werden gemeldet.
Zugriff zu den Daten der Schufa haben auch die Vermittler von Handy-Verträgen. Hierbei handelt es sich zwar nicht um einen Kredit, doch auch hier können durch Telefonieren leicht mehrere Hundert Euro Rückstand entstehen. Wer seine Telefonrechnung nicht mehr bezahlen kann, wird ebenfalls der Schufa gemeldet.
Werden Negativmerkmale gemeldet, können diese nur durch Begleichung der Schuld wieder aufgehoben werden. Doch selbst nach Erledigung eines Vermerkes bleibt dieser noch drei weitere Jahre gespeichert.
Kunden mit derartigen Negativeinträgen, auch nach deren Erledigung, haben es schwer, sowohl Girokonten zu eröffnen als auch Kredit- und Handyverträge abzuschließen. Für viele Gesellschaften ist dies ein K.O.-Kriterium.
Diese Kunden haben somit auch keine Möglichkeit, die Vorteile des Handy-Vertrages zu nutzen. Hier bleibt nur noch der Kauf einer Pre-Paid-Karte und eines Handys im regulären Handel.
Es gibt heute aber auch Verträge, die ohne die Abfrage der Schufa geschlossen werden. Die Anbieter hierfür findet man im Internet. Der Vorteil sind günstigere Verbindungspreise als bei Pre-Paid, was vor allem für Vieltelefonierer vorteilhaft ist.
Solche Verträge sind jedoch nicht mit den normalen Verträgen zu vergleichen. Sie haben Einschränkungen. So können zum Beispiel 0190-Nummern nicht angerufen werden, auch wird oft das Roaming ausgeschlossen. Zudem müssen bei vielen Tarifen Kautionen hinterlegt werden, auf die der Anbieter zurückgreifen kann, wird die Rechnung nicht bezahlt.

Fazit: Ein regulärer Handy-Vertrag wird nur mit Unterschrift der Schufa-Klausel vergeben. Bestehen negative Einträge, wird kein Vertrag geschlossen. Diesen Kunden bleiben dann nur Pre-Paid-Karten oder alternative Verträge, bei denen auf die Abfrage der Schufa verzichtet werden kann. (sh)
 
 
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