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Artikel: Der EU-Führerschein

Der EU-Führerschein

Derzeit existieren in der EU 110 verschiedene Führerscheinmodelle ...

 
Umso größer die Europäische Union (EU) wird und umso mehr Kompetenzen sie erhält, desto verwirrender werden die von ihr erlassenen Regelungen. Der Durchschnittsbürger weiß in aller Regel nicht, inwieweit die erlassenen Richtlinien ihn unmittelbar treffen oder nur als Auftrag an die jeweilige Regierung zum Erlass neuer Gesetze zu verstehen sind.
Unter anderem hat die EU den so genannten "EU-Führerschein" ins Leben gerufen, welcher im Folgenden näher beleuchtet werden soll.

Derzeit existieren in der EU 110 verschiedene Modelle von EU-Führerscheinen.
Ab dem Jahre 2012 soll nach Europäischem Recht nur noch ein überall einheitlicher EU-Führerschein ausgestellt werden. Jedoch behalten die zu diesem Zeitpunkt bereits erteilten und noch gültigen Führerscheine und Fahrerlaubnisse weiterhin ihre Gültigkeit, wohingegen neu auszustellende Führerscheine in Form des dann einheitlichen EU-Führerscheins auszustellen sind.
Erst mit Ablauf von 26 Jahren verlieren die "alten" Führerscheine ihre Gültigkeit und sind spätestens dann durch Beantragung eines EU-Führerscheins zu ersetzen. Dies wird jedoch unerfreulicherweise voraussichtlich mit Kosten (Bearbeitungsgebühren, usw.) verbunden sein.

Dabei werden sich jedoch in der Zukunft nicht unerhebliche Rechtsprobleme stellen, deren Ausmaß heute noch nicht vollständig abzusehen ist. Denn die derzeit aktuellen und national stark variierenden Führerscheine werden zu einem einheitlichen EU-Führerschein zusammengefasst, wodurch teilweise die betreffenden Inhaber Rechtseinbußen erleiden werden, beispielsweise weil der einheitliche EU-Führerschein eine niedrigere Tonnenbegrenzung hat als der derzeit gültige nationale Führerschein. Dies kann in der Konsequenz sogar zum Verlust von Arbeitsplätzen führen, falls nicht (natürlich gegen Entelt) der EU-Führerschein beantragt und - sofern seine Voraussetzungen erfüllt sind - erlassen wird.

Eine wesentliche Neuerung wird auch sein, dass die Fahrerlaubnis mit dem EU-Führerschein nicht mehr - wie bisher in Deutschland - unbefristet erteilt wird. Die Mitgliedstaaten müssen eine Geltungsdauer von 10 bzw. 15 Jahren festlegen.

In Nicht-EU-Ländern wird man auch weiterhin einen so genannten "internationalen Führerschein" benötigen, für dessen Beantragung allerdings das Vorliegen eines EU-Führerscheins Voraussetzung ist. Dieser internationale Führerschein gilt bereits heute nur befristet für drei Jahre. Bei dieser Befristung wird es auch in Zukunft bleiben.

Ein nicht unerhebliches Problem, nämlich das des "Führerscheintourismus" soll der EU-Führerschein eindämmen. Schätzungen zufolge befahren etwa 100.000 Personen die deutschen Straßen unter Verwendung eines gefälschten Führerscheins. Es ist bereits mit diesem "Dokumentenhandel" ein lukrativer Markt entstanden. Auch Personen, die in ihrem Heimatland die Fahrerlaubnis nicht erhalten oder entzogen bekommen haben, versuchen häufig im EU-Ausland den Führerschein dennoch zu erwerben, auch wenn ihnen dieses im Heimatland aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist. Dies nachzuprüfen ist - selbst für das EU-Ausland - in aller Regel derzeit noch ziemlich schwierig. Durch Vereinheitlichung der Dokumente wird diesem Missbrauch effektiv entgegengewirkt. Ferner soll ein so genanntes "Europäisches Fahrerlaubnisregister" angelegt werden, auf welches alle Mitgliedstaaten gleichermaßen Zugriff haben werden. Zur Sicherheit soll ferner vor Ausstellung eines EU-Führerscheins in Zukunft im betreffenden Heimatland nachgefragt werden, ob dem Bewerber dort die Fahrerlaubnis bereits entzogen worden ist. Auch dies ist ein sicheres Mittel zur Einschränkung von Missbrauch.

Nach allem bleibt festzustellen, dass es sich insbesondere im Hinblick auf das kulturelle und personelle europäische Zusammenwachsen als sinnvoll darstellt, auch einen einheitlichen EU-Führerschein einzuführen. Dies wird inbesondere in der Anfangszeit sicherlich nicht unproblematisch Dennoch ist es gerade bei dem wachsenden Missbrauch von derlei Dokumenten und deren Erwerb erforderlich, einheitliche Regelungen und Vorgehensweisen zu schaffen, die nicht zuletzt für mehr Sicherheit auf Europas Straßen sorgen werden. (sh)
 
 
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Artikel Kommentare: (1)
 
02.01.2009 - 10:58 von mpu
 
Größtenteils dürfte sich der Führerscheintourismus ab dem 19.01.09 erledigt haben, zumal Deutschland entsprechend die Umsetzung ins deutsche Recht aufgenommen hat.
 
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