Dienstag 19. März 2024
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Ein Handy orten
Möglichkeiten der Handyortung ...
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Ähnlich wie beim satellitengestützten Global Positioning System (GPS), mit dem moderne Navigationsgeräte arbeiten, funktioniert auch die Standortbestimmung anhand von Mobilfunkzellen. Um eine optimale Netzabdeckung zu erreichen, teilen die Netzbetreiber das Gebiet des Netzes in einzelne Zellen ein. Jede Zelle wird durch eine so genannte Cell ID gekennzeichnet. So kann der Netzbetreiber sehen, wie viele Mobiltelefone gerade in der jeweiligen Zelle betrieben werden. Diese Informationen können aber auch verwendet werden, um zum Beispiel verlorene Mobiltelefone wieder zu finden. Einige Netzbetreiber bieten auch GSM-Ortungsdienstleistungen für Fahrzeugflotten an.
Seit einiger Zeit finden die Daten der Mobilfunknetzbetreiber aber auch noch in ganz anderen Bereichen Verwendung. Einige Firmen bieten zum Beispiel besorgten Eltern die Möglichkeit, den Standort ihres Kindes zu überprüfen, indem das Handy des Sprösslings geortet wird. Je nach Größe der jeweiligen Mobilfunkzelle variiert die Genauigkeit der Ortung mit einem Radius von etwa ein- bis dreihundert Metern innerhalb einer Stadt. In ländlichen Gebieten kann der Standort dagegen teilweise nur in einem Umkreis von einem Kilometer oder mehr bestimmt werden.
Obwohl die Nutzung nur mit dem Einverständnis des Besitzers des zu ortenden Handys möglich ist, werden derartige Dienste natürlich auch häufig missbraucht um zum Beispiel aus Eifersucht den Partner zu kontrollieren. Diese Art der privaten Spionage bringt jedoch selten einen wirklichen Nutzen und stellt außerdem eine Straftat dar. Wer jemanden ohne dessen Einverständnis orten lässt, riskiert im schlimmsten Fall eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Einige Anbieter verhindern die missbräuchliche Nutzung Ihrer Dienste, indem direkt vor jeder Ortung eine Einverständniserklärung in Form einer Kurzmitteilung notwendig ist.
Die GSM-Ortung wird auch von Notrufzentralen eingesetzt, um den Standort eines Anrufers genau bestimmen zu können, auch wenn dieser aufgrund der Aufregung keine klaren Angaben machen kann. Eine Ortung erfolgt aber auch durch die Notrufzentrale erst nachdem der Anrufer eingewilligt hat.
Die Möglichkeiten, die diese neue Form der Überwachung bietet, möchte nun auch die Polizei nutzen. In diesem Fall würde eine Ortung natürlich ohne Wissen des Handybesitzers erfolgen. Dazu werden durch einen so genannten IMSI Catcher die Seriennummern der Mobiltelefone in einem bestimmten Bereich sowie die jeweilige Teilnehmerkennung abgefragt. Anschließend können die entsprechenden Kundendaten beim Netzbetreiber erfragt werden. In einigen Bundesländern wird diese Maßnahme schon seit einiger Zeit praktiziert, in anderen Ländern sind entsprechende Gesetzesänderungen in Arbeit. (don)
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