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Artikel: Raubkopierer sind Verbrecher

Raubkopierer sind Verbrecher

Warum Raubkopieren illegal ist ...

 
Mit der technischen Weiterentwicklung von Vervielfältigungsgeräten, von der Erfindung des Kassettenrekorders bis hin zum DVD-Brenner, nahm auch die Zahl von illegalen Kopien urheberrechtlich geschützter Daten beziehungsweise Informationen zu und mit ihnen auch das immer härtere Durchgreifen gegen diese Straftat. Doch wann genau handelt es sich um eine Raukopie und wann um eine legale Privatkopie?

Nicht lizenzierte Kopien eines urheberrechtlich geschützten Mediums, wie zum Beispiel Filme, Musik oder Computerspiele, werden umgangssprachlich als Raubkopien bezeichnet. Da das Herstellen von Raubkopien das Urheberrechtsgesetz verletzt und nebenbei auch noch bei der Film- bzw. Musikbranche für Verluste in Millionenhöhe sorgt, wurden 2003 die Gesetze verschärft, so dass die Herstellung von Kopien und das anschließende Verkaufen, Verschenken oder im Internet zum Download anbieten derer nun grundsätzlich verboten ist. Es ist außerdem nicht erlaubt, Kopien von „offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlagen“ herzustellen. Gemeint sind damit vorwiegend die Daten, die in Tauschbörsen angeboten werden, da es sich beim Kopieren derer Daten auch meist um eine Urheberrechtsverletzung handelt.
Weiterhin ist festgeschrieben, dass man sich strafbar macht, sobald man beim Kopieren einen wirksamen Kopierschutz, der das Original sichert, umgeht.

Wie der Name bereits sagt, stehen diese nicht lizenzierten Kopien, die oft auch als Schwarzkopien bezeichnet werden, im Zusammenhang mit einem Raub - und zwar mit dem Raub des geistigen Eigentums. Da es sich dabei wiederum laut Strafgesetzbuch um ein Verbrechen handelt, ist bei dieser Tat eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsentzug festgelegt. Die Höhe des Strafmaßes ist allerdings davon abhängig, zu welchem Zweck diese Kopie erstellt wurde. Das bedeutet, während Kopien zu privaten Zwecken als weniger schwere Fälle angesehen werden und somit oft mit einer empfindlichen Geldstrafe, die bis zu 100.000 € betragen kann, abgetan werden, gilt das Kopieren zu kommerziellen Zwecken als schwerwiegendes Verbrechen und kann im Höchstfall mit bis zu fünf Jahre Gefängnis bestraft werden. Anzumerken ist, dass ein kommerzieller Zweck immer dann vorliegt, wenn mit dem Verkauf dieser Kopie ein Gewinn erzielt wurde.

Die rechtlichen Schritte gegen Raubkopierer können nicht nur von der Polizei und der Staatsanwaltschaft eingeleitet werden, sondern auch von dem Urheber selbst, der gegen ihn Schadensersatz einfordern kann. Von diesem Recht macht hauptsächlich die Musikindustrie Gebrauch, da diese aufgrund der Kopien jedes Jahr mit höheren Verlusten rechnen muss. Deshalb droht sie den Raubkopierern immer häufiger mit Klagen. Diese Zunahme der Anzeigen ist des Weiteren mit weiterentwickelten Softwareprogrammen zu begründen, die beispielsweise automatisch Urheberverstöße in Tauschbörsen protokollieren können und diese dann an die zuständigen Einrichtungen weiterreichen. Aufgrunddessen steigt das Risiko erwischt zu werden stetig.

Es handelt sich allerdings nicht gleich bei jeder Kopie eines lizenzierten Mediums um eine Raubkopie. Somit sind Kopien, die kein genaues Abbild des kopiergeschützten Mediums wiedergeben nicht illegal. Damit sind beispielsweise Mitschnitte von Musik-CDs gemeint, die anschließend wieder auf CD gebrannt werden. Zudem ist das Vervielfältigungsrecht, das allein beim Urheber liegt eingeschränkt, da das Herstellen von Privatkopien eines Originals gesetzlich erlaubt ist. Damit sind vor allem die Kopien, die für den eigenen Bedarf hergestellt werden, gemeint. Dadurch ist es dem Urheber nur möglich, die Vervielfältigung in der Öffentlichkeit zu kontrollieren, die Reproduktion des Originals für private Zwecke bleibt allerdings außen vor. Eindeutige Regelungen zu diesem Thema, zum Beispiel wie viele Kopien man besitzen darf und welche Kopien auch wirklich als Privatkopien angesehen werden können, gibt es allerdings nicht. Deswegen kann das geschriebene Gesetz an dieser Stelle von den Gerichten unterschiedlich interpretiert werden. (don)
 
 
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