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Studieren mit Kind

Die Betreuung des Kindes, während man studiert oder jobbt ...

 
Wer sich für ein Studium entscheidet, steht immer vor einer besonderen Herausforderung. Die wenigsten Studenten sind in der glücklichen Situation, dass sie sich wirklich einzig und alleine auf das Studium konzentrieren können. Sicher mag es den einen oder anderen Studierenden geben, der in der glücklichen Situation ist, dass er sich um den finanziellen Hintergrund keine Gedanken machen muss und darum nicht vor der Frage steht, wie er die Studiengebühren, das Studienmaterial und den täglichen Lebensunterhalt finanzieren soll. Für einen Großteil der Studierenden sind diese Fragen der Finanzierung jedoch von existenzieller Bedeutung. Ihre Konzentration gilt nicht nur dem herausfordernden Studium, sondern auch dem Job, mit dem sie sich ihr Studium finanzieren.

Diese Situation verschärft sich noch einmal, wenn der Studierende ein Kind hat. Bei einem Großteil der Studierenden mit Kind handelt es sich um Frauen. Allerdings bestätigen auch einige Ausnahmen die Regel und das Kind lebt nicht bei der Mutter, sondern beim Vater, der neben der Erziehungsarbeit studieren möchte. Wer sich mit einem Kind für ein Studium entscheidet, steht ohne Zweifel vor einer besonderen Herausforderung. Besonders dann, wenn man nebenbei noch auf den Job angewiesen ist, mit dem man seinen Lebensunterhalt bestreiten muss. Auch, wenn man vieles eigenständig meistern muss, so gibt es doch von staatlicher Seite für Studierende mit Kind verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten, nach denen man sich unbedingt erkundigen sollte. Man kann leider nicht verallgemeinernd sagen, welche Hilfen einem Studierenden mit Kind generell zustehen, denn diese staatlichen Hilfen greifen nicht bei jedem und sind sehr stark von der persönlichen Situation abhängig. Eine Zahlung, die für jedes Kind - völlig unabhängig von der persönlichen Lebens- und Finanzsituation gewährt wird - ist das Kindergeld. Zum aktuellen Zeitpunkt beträgt diese monatliche Zahlung für das erste Kind 154 Euro. Je nachdem, wie alt das Kind ist, können möglicherweise Mutterschaftsgeld oder Erziehungsgeld beantragt werden. Eine Unterstützung, die grundsätzlich jeder Studierende - unabhängig von einem Kind - beantragen kann, ist das BaföG. Informationen hierzu gibt es unter anderem im Internet, beim Studentenwerk oder bei der zuständigen Amt für Ausbildungsförderung. Zahlungen und staatliche Unterstützungen, die individuell von der jeweiligen Lebenssituation abhängig sind, können ergänzende Unterstützungen wie das Arbeitslosengeld II sein. Besonders für alleinerziehende Studentinnen, die nicht mehr mit dem Vater des Kindes zusammenleben gilt, dass der Vater Unterhalt für das Kind zahlen muss. Sollte der dieser Pflicht aus den verschiedensten Gründen nicht nachkommen, kann sich die Mutter an das Jugendamt wenden. Dort wird geklärt, ob Mutter und Kind möglicherweise eine monatliche Unterhaltsvorschusszahlung erhalten können.

Diese möglichen finanziellen Unterstützungen sind aber nur ein Aspekt. Ein weiterer, immens wichtiger Punkt ist die Betreuung des Kindes, während der Studierende in der Uni sitzt oder seinem Job nachgeht. Im optimalen Fall gibt es eine verständnisvolle Oma, die jederzeit einsatzbereit ist und als Babysitter zur Verfügung steht. Leider ist das in der Realität oft nicht der Fall und die Oma steht - wenn überhaupt - nur im Notfall als Babysitter zur Verfügung. In diesem Fall muss der Studierende die anderen Betreuungsmöglichkeiten nutzen, die gerade in den größeren Städten oft sehr zahlreich vorhanden sind. Das Angebot reicht vom staatlichen Kindergarten über die kleinere Kindertagesstätte, die hauptsächlich vom Elternengagement lebt. Auch Tagesmütter sind eine hervorragende Alternative für alle Eltern, die nicht wollen, dass ihr Kind in einer relativ großen Kindertagesstätte untergebracht ist. Die Betreuung der Kinder durch eine Tagesmutter bietet die Möglichkeit, dass die Kinder in einer relativ familiären Atmosphäre untergebracht sind. Unabdingbare Voraussetzung ist natürlich, dass die Chemie zwischen der Tagesmutter und dem Kind, sowie der Tagesmutter und den Eltern stimmt. (don)
 
 
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