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Artikel: Geld verleihen, worauf achten?

Geld verleihen, worauf achten?

Auch unter Verwandten und Freunden sollten gewisse Formalitäten eingehalten werden ...

 
Wer kennt nicht das Sprichwort "Borgen macht Sorgen, Verborgen ebenfalls." Um diesem Sprichwort nicht nachzukommen, benötigt ein Geldverleih schon gewisse Vorbereitungen und Vorüberlegungen. Beim Geld verleihen kommt es auf verschiedene Aspekte an, die zu beachten sind. Schließlich soll ja das Geld wieder zu seinem ursprünglichen Besitzer zurückkehren und sich am Besten noch vermehrt haben, also gewinnbringend angelegt sein.

Im kleinen Rahmen ist es wichtig, da ein Geldverleih meist unter Verwandten, Freunden oder guten Bekannten erfolgt, sich persönlich gut abzusichern. Verschiedene Faktoren und Lebensumstände können dazu führen, das der Verleiher sein Geld nie wieder sieht und auch mit rechtlicher Hilfe keine Möglichkeit besteht. Bei Geld hört die Freundschaft auf und es kostet schon allerhand Überwindung, im gegenseitigen Vertrauen Geld zu verleihen. Der Verleiher weiss ja nie, wie redlich und zuverlässig der Empfänger ist, hinsichtlich der Rückzahlung. Daher ist es im privaten Rahmen immer wichtig, beim Geldverleih schriftlich fixierte Vereinbarungen zu treffen. Auf einem Schriftstück, welches von beiden Parteien abgezeichnet wird, sollten die genau Geldsumme und unbedingt der Zeitpunkt der Rückzahlung als sogenannte Fristsetzung festgelegt werden. Auch eine mögliche Ratenzahlung und ein eine Zinsvereinbarung wird dem Text beigefügt. Dieses Schriftstück ist auch vor Gericht hieb- und stichfest und ermöglicht ein gerichtliches Vorgehen gegen den Kreditschuldner. Das Beurkunden vom Geldverleih erfolgt also als Vertrag. Der Inhalt dieses Schriftstückes besteht in kompletten Angaben. Dazu gehören auch die Personalien, also Adresssen der beteiligten Personen und die Nummer des Personalausweises des Kreditnehmers. Dabei sollte der Personalausweis angesehen werden, um die Glaubwürdigkeit zu prüfen.

Neben dem privaten Kredit unter guten Freunden oder innerhalb der Verwandtschaft gibt es eine weitere Kreditform, die eine Kreditvergabe an unbekannte Personen ermöglicht. Die Abwicklung erfolgt hierbei vorwiegend über das Internet und bildet die Voraussetzung, dass unbekannte Personen untereinander Geld leihen und verleihen. Dies ist an bestimmte Sicherheitskriterien gebunden. Das bedeutet, dass der Kreditnehmer in Deutschland zu Hause sein muss und die Kreditlaufzeit immer 36 Monate umfasst. Der Kreditnehmer muss 18 Jahre alt, also volljährig und rechtlich haftbar sein. Zur Absicherung des Kreditgebers muss eine Vorlage des unbefristeten Arbeitsverhältnisses seitens des Kreditnehmers erbracht werden und es dürfen keinerlei Negativeinträge bei der Schufa vorliegen. Dies sind Grundlagen, um eine Kreditwürdigkeit zu prüfen und auf dieser Basis eine Vergabe zu ermöglichen.

Die beste Sicherheit für die Kreditvergabe stellt ein zusätzlicher Einkommensnachweis dar. Weiterhin ist wieder die Frage eines rechtsgültigen Vertragsabschlusses bedeutsam. Er verpflichtet den Kreditnehmer zur abgesprochenen Rückzahlung der vereinbarten Raten. Eine gute Sicherheit für den Geldverleiher bei der Vergabe bestimmter Summen stellt eine abgeschlossene Rechtsschutzversicherung dar. Sie übernimmt eventuell entstehende Kosten für einen Anwalt oder eine Gerichtsverhandlung, wenn das geliehene Geld nicht zurückgezahlt wird und ein Einklagen vor Gericht erfolgen muss. Wichtig beim Verleihen von Geld ist es, sich über die Einstellung der Person, welche den Kredit erhalten will, zu informieren. Liegen gegen die vom Kreditgeber vorgeschlagenen Bedingungen Einwände vor, so sollte der Geldverleih nicht von statten gehen. Dies ist der Fall, wenn der Kreditnehmer eine Gehaltsabrechnung verweigert oder kein Arbeitsverhältnis hat. Ein gewisses Maß an Offenheit in privaten Dingen muss der Geldnehmer akzeptieren, ansonsten kann kein Geld verliehen werden. (don)
 
 
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