Samstag 2. November 2024
|
|
|
|
|
Werden bei der Scheidung Schulden geteilt?
Wer bezahlt die Ratenkredite nach der Scheidung ab? ...
|
|
Im Regelfall gilt für verheiratete Paare, dass deren Vermögen und Schulden stets beiden Partnern gleichermaßen zugeschrieben werden. Doch wie sieht es im Falle einer Scheidung mit den anfallenden Schulden aus? Werden diese ebenfalls gerecht auf beide Partner aufgeteilt oder wird hier schon unterschieden, wem die Schulden zuzurechnen sind?
Grundsätzlich gilt, dass die Schulden, die ein Partner alleine gemacht hat, auch nur diesem zugeschrieben werden können. Wer also alleine ein Darlehen aufgenommen hat, der muss dieses auch nach der Scheidung alleine zurück bezahlen. Ebenso gilt diese Regelung für Darlehen, in denen der Ehegatte als Bürge benannt ist. Allerdings muss der Bürge in jedem Fall zahlen, sollte der eigentliche Darlehensnehmer nicht mehr zahlungsfähig sein. Hier lohnt sich die Verhandlung mit der Bank dahingehend, aus dem Vertrag als Bürge entlassen zu werden, was sich mitunter jedoch recht schwierig gestalten kann. Schulden, die zusammen aufgenommen wurden, müssen auch nach der Scheidung auf beide Partner entsprechend aufgeteilt werden.
Wurde ein Haus auf Finanzierung gekauft und der Darlehensvertrag von beiden Partnern unterzeichnet, so kann man davon ausgehen, dass auch beide Partner das Darlehen abzahlen müssen. Derjenige, der aus dem Haus auszieht, kann allerdings die Auszahlung seines Anteils verlangen. Zudem können die Schulden, die man für das Haus tragen muss, bei der Berechnung des Unterhalts an den anderen Partner mit angerechnet werden, sodass man davon ausgehen kann, dass sich der Unterhalt entsprechend verringern wird. Ebenso gilt derjenige, der im Haus wohnt und keine Miete zahlen muss, als weniger bedürftig, zumal wenn das Haus bereits abgezahlt ist.
Generell werden die Schulden also nicht einfach auf beide Partner verteilt, wenn es zu einer Scheidung kommt, sondern man sieht schon den Einzelnen und welche Schulden durch wen verursacht wurden. Gerade, wenn es um eine Darlehensaufnahme für Dinge ging, die nur einem der Partner zugute kommen, können diese Schulden nur dem jeweiligen Partner angerechnet werden. Da aber das Scheidungsrecht besonders kompliziert ist, sollte man sich hier vom Fachmann beraten lassen, um so endgültig alle Unklarheiten zu beseitigen. (don)
|
|
|
|
|
Durchschnittliche Note: 1 von 1 abgegebenen Stimmen.
|
|
|
|
|
|
|
|
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
|
|
Artikel Kommentare: (0) |
|
|
|
|
|
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ |
|
Weitere Artikel in der Kategorie Finanzen:
|
|
Das Fahrrad finanzieren
weiterlesen
|
|
WISO Anwendersoftware - einfach, praktisch, genial!
weiterlesen
|
|
WISO Software für die meisten Bereiche des täglichen Lebens
weiterlesen
|
|
Die richtige TV Finanzierung stammt nicht unbedingt vom Händler
weiterlesen
|
|
Geldanlage oder Goldanlage?
weiterlesen
|
|
Beleihung der Lebensversicherung als Kreditform
weiterlesen
|
|
|
Im Forum diskutieren bei |
|