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Antrag auf Privatinsolvenz stellen

Antrag Privatinsolvenz Private Insolvenz ...

 
Früher war es in Deutschland so, dass nicht wenige Bürger ein Leben lang verschuldet waren, weil sie die bestehenden Schulden aus den eigenen finanziellen Mitteln heraus nicht völlig abbauen konnten. Seit einigen Jahren nun gibt es jedoch auch für völlig überschuldete Menschen einen Ausweg aus dieser scheinbar aussichtslosen Lage, nämlich die so genannte Privatinsolvenz. Was bei Unternehmen schon sehr lange möglich ist, wird somit auch für Privatpersonen ein Weg aus den Schulden.

Es sind jedoch einige Voraussetzungen zu erfüllen und es ist ein sehr langer Weg, bis man nach beantragter privater Insolvenz später wirklich keine Schulden mehr hat und quasi wieder „bei Null“ beginnen kann. Offiziell wir die Privatinsolvenz übrigens auch als Verbraucherinsolvenz bezeichnet und das vorrangige Ziel ist es, dauerhaft schuldenfrei durch private Insolvenz werden zu können. Das gesamte Verfahren der Verbraucherinsolvenz lässt sich in vier verschiedene Stufen und Schritte einteilen. Zu Beginn der Privatinsolvenz steht nicht etwa schon ein Antrag auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, sondern man muss als Schuldner zunächst versuchen, auf dem außergerichtlichen Wege eine Einigung mit allen Gläubigern zu erzielen. Nur wenn dieses mit Hilfe einer Schuldnerberatung oder eine Anwaltes nicht möglich ist, kann in einem zweiten Schritt beim Insolvenzgericht die Eröffnung des durchzuführenden Verbraucherinsolvenzverfahrens vom Schuldner beantragt werden. Als einzureichende Unterlagen sind hier vor allen Dingen vier Dokumente wichtig. Das ist zum einen eine Erklärung bzw. Bescheinigung, dass eine außergerichtliche Einigung nicht erfolgreich durchgeführt werden konnte, also gescheitert ist. Zum anderen muss ein Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung beigelegt werden, ein Vermögensverzeichnis und ein so genannter Schuldenbereinigungsplan.

Liegen alle Unterlagen vollständig beim Insolvenzgericht vor, kann das vereinfachte Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet werden. Nun beginnt die so genannte Wohlverhaltensphase, innerhalb derer der Schuldner alles dafür tun muss, seine Schulden so gut es geht abzuzahlen und auch Anstrengungen zu unternehmen, seine Einkommenssituation zu verbessern. Unnötige Ausgaben oder gar neue Schulden würden praktisch direkt zum Scheitern des Insolvenzverfahrens führen. Diese Wohlverhaltensperiode dauert sechs Jahre und nach Ablauf dieser Zeit entscheidet dann das Insolvenzgericht, ob eine Restschuldbefreiung stattfinden kann. Ist dieses der Fall, ist der Verbraucher zukünftig schuldenfrei und kann einen Neustart beginnen. Allerdings hat der Verbraucher trotz Wegfall der Schulden mit Nachteilen zu kämpfen, zum Beispiel der fehlenden Bonität, da das Insolvenzverfahren der Schufa gemeldet wird und man mit solch einem „Makel“ in Deutschland in der Regel als nicht mehr kreditwürdig gilt. (don)
 
 
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