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Artikel: Wie kann man die Krankenversicherungskosten absetzen?

Wie kann man die Krankenversicherungskosten absetzen?

Kosten der Privaten und Gesetzlichen KV wirken steuermindernd ...

 
Viele Kosten kann man heute bereits von der Steuer absetzen. Das gilt teilweise auch für Beiträge und finanzielle Aufwendungen im Bereich der Krankenversicherung. Bis zum Jahre 2010 war es hier jedoch nur möglich, die Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung teilweise von der Steuer abzusetzen. Für Beitragszahlungen zur gesetzlichen Krankenversicherung galt hingegen bislang, dass diese nicht steuerlich berücksichtigt werden können.

Ab dem Jahr 2010 gibt es allerdings einige grundlegende Änderungen, was die Absetzbarkeit von gezahlten Beiträgen im Bereich der Krankenversicherung angeht. Im Zuge der Gesundheitsreform wurde nämlich das so genannte Bürgerentlastungsgesetz verabschiedet. Dieses beinhaltet unter anderem auch, dass ab dem Jahre 2010 nun die Beiträge zur privaten und jetzt auch zur gesetzlichen Krankenversicherung abgesetzt werden können. Dieses gilt sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selbstständige. Abgesetzt werden können die Beiträge unter dem Posten Vorsorgeaufwendungen in der Einkommensteuererklärung. Je nachdem, ob man gesetzlich oder privat versichert ist, kann auf diese Weise Einiges an Steuern eingespart werden. Wie diese Ersparnis konkret aussehen kann, lässt sich am besten jeweils an einem Beispiel verdeutlichen. Bei einem Arbeitnehmer mit einem durchschnittlichen Gehalt werden beispielsweise jährlich rund 2.800 Euro an Beitragszahlungen zu der gesetzlichen Krankenversicherung vom Bruttogehalt abgezogen. Hinzu kommen dann noch rund 500 Euro an Beiträgen zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Diese Beiträge zu Pflegeversicherung können nun in vollem Umfang steuerlich abgesetzt werden, bei den Kosten für die Krankenversicherung muss man da etwas differenzieren.

Bei den gezahlten Beiträgen zur GKV müssen zunächst vier Prozent vom Betrag subtrahiert werden. Im Beispiel wären das 112 Euro. Die restlichen 2.688 Euro können jedoch steuerlich angesetzt werden. Geht man nun von einem Steuersatz von 25 Prozent aus, dann würde das eine Gesamtersparnis von über 400 Euro im Jahr an Steuern bedeuten. Die Ermittlung der steuerlichen Absetzbarkeit der Beiträge im Bereich der privaten Krankenversicherung ist deutlich komplizierter. Die Ursache dafür ist, dass nur die gleichen Leistungen abgesetzt werden dürfen, die auch in der GKV vorhanden sind. Das führt zu einem recht aufwendigen „Entschlüsselungssystem“, da die PKV natürlich oftmals einen zweifachen oder dreifachen Satz berechnet. Im Durchschnitt kann der Versicherte davon ausgehen, dass rund 80 Prozent der gezahlten Beiträge im Rahmen der Steuererklärung als steuermindernd berücksichtigt werden können. Insgesamt ist der privat Versicherte damit etwas schlechter gestellt als der gesetzlich Krankenversicherte. Denn während beim gesetzlich Versicherten der Arbeitgeber ohnehin den halben Beitrag als Arbeitgeberanteil zahlt, müssen privat Versicherte als Selbstständige den Beitrag in vollem Umfang selber zahlen und können dennoch „nur“ 80 Prozent der Beiträge absetzen. (don)
 
 
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