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Artikel: Kosten für Zahnspange - was bezahlt die Krankenkasse?

Kosten für Zahnspange - was bezahlt die Krankenkasse?

Höhe des Kassenanteils bei Zahnspangen hängt meist vom Schweregrad ab ...

 
Die Entwicklung im Bereich der Erstattung von Kosten im Zusammenhang mit Zahnbehandlungen war in den letzten Jahren für alle gesetzlich Krankenversicherten relativ negativ. Denn für einige Behandlungen wurde der Anteil der Kosten reduziert, welche die gesetzliche Krankenversicherung noch übernimmt.

Das gilt in erster Linie für Zahnersatz, da hier inzwischen nur noch zwischen 50 und 65 Prozent der Kosten übernommen werden. Andere Behandlungen bzw. Materialien werden sogar kostenmäßig gar nicht berücksichtigt. Nicht wenige Menschen benötigen auch im Bereich der Kieferorthopädie eine Behandlung, weil zum Beispiel eine Fehlstellung der Zähne oder auch des gesamten Kiefers vorhanden ist. Auch in diesem Bereich gibt es deutliche Einschränkungen, was die Kostenübernahme seitens der gesetzlichen Krankenkassen betrifft. Wer beispielsweise eine Zahnspange benötigt, sei es eine herausnehmbare oder eine feste Zahnspange, kann fast in keinem Fall davon ausgehen, dass die Kosten voll übernommen werden, zumindest nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung. Wenn es um die Beantwortung der Frage geht, was die gesetzliche Krankenkasse an Kosten für die Zahnspange übernimmt, muss zwischen Minderjährigen und Erwachsenen differenziert werden. Bei Erwachsenen, genauer gesagt bei Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres, ist es inzwischen so, dass Kosten für eine Zahnspange von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr übernommen werden. Nur bei extremen Fehlstellungen der Zähne kann es in Einzelfällen möglich sein, dass die Krankenkasse einen Teil der Kosten übernimmt, was allerdings nur bei sehr wenigen Versicherten der Fall ist.

Bei Minderjährigen ist die Situation bezüglich der Kostenübernahme schon etwas positiver. Aus rein kosmetischen Gründen findet allerdings auch hier keine Kostenübernahme seitens der gesetzlichen Krankenkassen mehr statt, wie es früher noch der Fall gewesen ist. Kosten werden nur dann übernommen, wenn medizinische Gründe für die Nutzung der Zahnspange vorliegen. In der Regel erstattet die gesetzliche Krankenversicherung bei Kindern und Jugendlichen rund 80 Prozent der Kosten beim ersten Kind und rund 90 Prozent bei dem zweiten Kind, allerdings mit Einschränkungen. Es existieren nämlich zur Beurteilung der Notwendigkeit des Anbringens einer Zahnspange fünf verschiedene Schweregrade, was die Zahnfehlstellung betrifft. Dabei ist der Schweregrad 0 gleichbedeutend mit „keiner Zahnfehlstellung“ und dann wird aufgestuft bis zu Stufe 5 für eine extreme Fehlstellung. Erst ab dem Schweregrad 3 werden die Kosten für eine Zahnspange heute noch von der Krankenkasse übernommen. Es hängt also unter Umständen auch von der Beurteilung des Zahnarztes bzw. des Kieferorthopäden ab, ob die Kosten für eine Zahnspange übernommen werden oder nicht. Die private Krankenversicherung übernimmt die Kosten übrigens deutlich häufiger, hier kommt es vor allem auf den gewählten Tarif an und ob dieser die Kostenübernahme für Zahnspangen beinhaltet. (don)
 
 
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