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Artikel: Die Patientenverfügung

Die Patientenverfügung

Sinn und Zweck einer Patientenverfügung ...

 
Eine Patientenverfügung ist die Willenserklärung eines Menschen über seine Wünsche im Falle einer medizinischen Behandlung, während der er sich persönlich nicht im äußern kann. Dabei handelt es sich auch um eine Willenserklärung im juristischen Sinne.
Eine Patientenverfügung sollte sehr genau formulieren, was ein Mensch im Falle seiner Einwilligungsunfähigkeit möchte und was nicht. Zwar kann jeder Mensch seine Willenserklärungen alleine schriftlich festhalten, aber gerade weil das Recht der Patientenverfügung sehr umfangreich und schwerlich zu durchschauen ist, ist es sinnvoll, sich bei der Ausarbeitung die Dienste eines auf diesem Gebiet erfahrenen Rechtsanwaltes oder Notars zu bedienen. Experten raten davon ab, sich bloße Vordrucke einfach aus dem Internet auszudrucken und einzelne Verfügungsbestandteile lediglich anzukreuzen. Eine Patientenverfügung kann in der Hauptsache von Menschen, die über ihre komplette Geschäftsfähigkeit verfügen, fixiert werden. Bei anderen Menschen sind diese Sachverhalte deutlich schwieriger und rechtlich aufwendiger.

Eine Patientenverfügung gibt Auskunft darüber, zu welchen medizinischen Behandlungsformen ein Patient sein Einverständnis gibt oder versagt. Eine Patientenverfügung sollte und müsste bereits im Zustand der Gesundheit formuliert werden, damit sie im Falle der medizinischen Behandlung den Ärzten zur Verfügung gestellt werden kann.
Populär geworden im Bewusstsein der Menschen ist eine Patientenverfügung in den letzten Jahren rund um die medizinische Versorgung und Rettung in jedem Fall. Eine Vielzahl von Menschen ist in der heutigen Zeit bestrebt, nach eigenem Ermessen in Würde zu sterben, wobei dieser Wunsch sehr individuell und nach dem persönlichen Selbstverständnis ausgelegt wird. Vor allem bei älteren Menschen ist es mehr und mehr zu Patientenverfügungen gekommen oder bei bereits Erkrankten, die sich jedoch noch im Vollbesitz ihrer geistigen Entscheidungsmöglichkeiten befinden. Mit einer Patientenverfügung kann wirksam vorgebeugt werden. Inhaltlich werden besonders häufig die künstliche Beatmung und die künstliche Ernährung, also die Lebenserhaltung eines Menschen um jeden Preis, abgelehnt.

Nicht zu verwechseln ist eine Patientenverfügung mit dem Testament. Ein Testament wird erst nach dem Tod einer Person wichtig, eine Patientenverfügung vor dem Tod eines Menschen.
Hat ein Mensch eine Patientenverfügung für sich selbst erlassen, sind Ärzte und Pflegemitarbeiter an diese Verfügung gebunden. Im Notfall ist es wichtig, dass eine Patientenverfügung rasch vorliegt, damit die Handlungsanweisungen den Ärzten definiert wird und es nicht zu Handlungen kommt, die dem Wunsch des Patienten entgegenstehen. In der Praxis stellt dies sicher oft ein Problem dar, wenn ein Patient als Notfall beispielsweise als Unfallopfer aufgefunden oder in eine Klinik eingeliefert wird. So kann es dennoch bis zur Vorlage der Verfügung zu lebensverlängernden Maßnahmen kommen, weil sie dem Berufs- und Selbstverständnis eines Arztes entsprechen.

In einer Patientenverfügung kann ein Mensch beispielsweise bestimmen, dass er eine Medikamentengabe unter bestimmten Umständen ablehnt. Geeignet erscheint eine solche Verfügung in der Regel für die Absicherung in Extremsituationen, wenn zum Beispiel aufgrund des Grades der Erkrankung ein langes Dahinsiechen zu erwarten, der Eintritt in den Sterbemoment unmittelbar zu erwarten ist oder eine Gehirnschädigung derart massiv zu sein scheint, dass eine Gesundung auszuschließen ist. Der Patient hat die Möglichkeit, seine Formulierung so zu wählen, dass er sich nach allen möglichen Seiten absichert. So steht es ihm offen, sich nicht alleine auf einen einzelnen Arzt zu verlassen oder darum zu bitten, dass ein Arzt gesucht wird, der seinen Verfügungen entspricht. (don)
 
 
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