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Krank machen

Was passiert, wenn der Arbeitgeber herausfindet, dass man krank macht ...

 
Wenn der Arbeitgeber herausfindet das ein Arbeitnehmer, der einen Krankenschein vorgelegt hat und damit seine Arbeitsunfähigkeit nachweist, gar nicht wirklich krank ist, dann hat der Arbeitnehmer schlechte Karten. Ihm kann ohne vorherige Abmahnung fristlos gekündigt werden. Denn das ist wie ein Betrug. Das Vertrauensverhältnis zwischen beiden Vertragspartnern wird dadurch derart gestört, dass die Zusammenarbeit nicht fortgesetzt werden kann. Das wissen üblicherweise auch die Arbeitnehmer. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass Arbeitnehmer sich zusätzliche freie Tage verschaffen, indem sie sich vom Arzt unter fadenscheinigen Gründen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen lassen und diese in der Firma vorlegen.

Verhält der Arbeitnehmer sich so, als wäre er krank, kann der Arbeitgeber lediglich vermuten, dass die Krankheit nur vorgetäuscht ist, aber er hat keine rechtliche Handhabe etwas dagegen zu unternehmen. Kommt das mehrmals vor, wird er den Arbeitnehmer beobachten lassen oder ihm selbst zu Hause unverhofft einen Kontrollbesuch abstatten. Das ist ihm selbstverständlich gestattet.

Viele Arbeitgeber setzen in begründeten Verdachtsfällen zu einer vorgetäuschten Krankheit schon Detektive ein, die herausfinden sollen, womit sich der krankgeschriebene tagsüber und abends beschäftigt. In anderen Unternehmen, in denen ein allgemein schlechtes Betriebsklima herrscht, muss sich so ein "Blaumacher" auch vor seinen Arbeitskollegen in Acht nehmen, denn auch diese können dem Arbeitgeber als Zeugen zu Verfügung stehen, wenn dieser den Beweis erbringen will, dass die Krankheit nur vorgeschoben wurde.

Eine andere Möglichkeit, von der Arbeitgeber gerne bei längeren Krankschreibungen gebrauch machen ist, zu verlangen, dass der Arbeitnehmer sich beim Medizinischen Dienst, einem Vertragsarzt, vorstellt. So kann ebenfalls schnell festgestellt werden, ob jemand wirklich krank ist oder nur krank macht.

Sehr kompliziert wird es bei Nervenerkrankungen und Angstpsychosen. Arbeitnehmer, die darunter leiden, sprechen sehr ungern über ihre Krankheit und sehen nach Außen meist gesund aus. Depressionen sind oft langwierig und führen bei langer Krankschreibung trotz ernsthafter Erkrankung häufig auch zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
In der heutigen Zeit, in der sich jeder der einen Arbeitsplatz hat und damit sein Einkommen sichern kann, diesen nicht leichtfertig durch vorgetäuschte Krankschreibungen auf's Spiel setzen. Für dieses Vergehen gibt es keine Entschuldigung und kein Arbeitsrichter wird einem Arbeitnehmer, der so gehandelt hat, natürlich immer vorausgesetzt es ist bewiesen, Recht geben und die vom Arbeitgeber aus diesem Grund ausgesprochene Kündigung für ungültig erklären. (don)
 
 
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