Mittwoch 11. Dezember 2024
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Immobilien Auktion Zwangsversteigerung
Günstige Immobilien bei Auktionen und Zwangsversteigerung ...
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Werden Darlehen in Deutschland zum Zwecke der Baufinanzierung vergeben, erfolgt die Absicherung solcher Darlehen durch den Eintrag einer Grundschuld ins Grundbuch. Diese Grundschuld berechtigt den Gläúbiger, bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und erfolglosem Mahnverfahren das Objekt im Zuge der Zwangsvollstreckung zu verkaufen.Die Zwangsvollstreckung wird von der Bank oder Sparkasse beantragt, die das Darlehen vergeben hat. Zuständig hierfür ist das örtliche Amtsgericht des Bezirkes, in dem die Immobilie steht.
Ziel der Zwangsvollstreckung ist natürlich, die vorhandenen Kredite mit dem Verkaufswert abzulösen. Vor dem Versteigerungstermin wird ein Gutachten der Immobilie erstellt, das den Verkehrswert ausweist. In der Regel wird hierfür ein Sachverständiger beauftragt, der eventuell vorhandene Mängel ebenfalls erfassen kann. Ist ein Termin für die Versteigerung gefunden, wird dies in der regionalen Presse veröffentlicht. So werden möglichst viele potenzielle Interessenten hierauf aufmerksam. Während der Bietzeit einer Versteigerung haben Interessenten die Möglichkeit, Gebote für das Objekt abzugeben. Diese Gebote müssen mindestens 70 Prozent des Verkehrswertes betragen. Liegt ein Gebot darunter, kann zum Beispiel die Bank der Annahme widersprechen, weil das Darlehen hiermit eventuell nicht vollständig getilgt werden kann. Liegt ein abgegebenes Gebot sogar unter 50 Prozent des Verkehrswertes, muss es der Richter von Amts wegen ablehnen.
Wird das Haus zu diesem ersten Termin nicht versteigert, folgt ein zweiter, bei dem die oben genannten Grenzen nicht mehr gelten. Allerdings muss das Amtsgericht bei weiteren Terminen eine Verschleuderung des Objektes verhindern. Liegt ein Gebot bei weniger als 10 Prozent des Verkehrswertes, wird die Entscheidung über den Zuschlag vertagt. Nun hat der Schuldner die Möglichkeit, spezielle Versteigerungsschutzanträge zu stellen.
Interessenten, die günstig ein Haus erwerben wollen, haben bei Zwangsversteigerungen gute Chancen. Hier werden neben Mehrfamilienwohnhäusern auch Einfamilienwohnhäuser angeboten, die sich in gutem Zustand befinden. Auch Rohbauten, die aus finanziellen Gründen nicht fertiggestellt werden konnten, werden versteigert.
Somit können sowohl Eigennutzer als auch Vermieter des ideale Objekt finden. Gerade in ländlichen Regionen, die von Abwanderung betroffen sind, finden sich viele Objekte, bei denen der Verkauf nicht gleich beim ersten Termin erfolgen kann. In einigen Fällen müssen gar 3 oder mehrere Termine angesetzt werden, um die Versteigerung durchzuführen. Bei diesen Objekten gilt, wie oben beschrieben, die 70 oder 50-Prozent-Grenze nicht mehr. Somit können Immobilien weit unter dem eigentlichen Verkehrswert erworben werden.
In größeren Städten finden sich auch Kataloge mit Angeboten, die durch Zwangsversteigerung verkauft werden. So können sich Interessenten einen Überblick über das Angebot verschaffen.
Der bei einer Versteigerung erzielte Preis der Immobilie ist für den Käufer oft noch nicht der Endpreis. Im Grundbuch einer Immobilie können weitere Lasten vorhanden sein, die der Käufer im Zuge der Zwangsversteigerung ebenfalls erwirbt. Dies können öffentliche Lasten, aber auch rückständige Zinsen sein. Daher sollten diese Kosten bereits vor dem Beginn der Versteigerung eingesehen und beachtet werden.
Einziger Nachteil bei einer Versteigerung ist, das die Immobilien vor dem Kauf nicht besichtigt werden können. Die Schuldner bewohnen diese Objekte in vielen Fällen noch selbst und geben zu einer Besichtigung nicht das hierfür notwendige Einverständnis. Daher müssen sich Käufer auf das vorhandene Gutachten verlassen.
War die Bietung erfolgreich und wurde der Zuschlag gewährt, wird in der Regel eine Sicherheitsleistung von 10% de Ersteigerungwertes sofort fällig. Dieses Geld kann entweder in bar oder aber als bestätigter Scheck der Landeszentralbank hinterlegt werden. Ein bestätigter Scheck hat den Vorteil, das kein Bargeld mitgeführt werden muss, allerdings verlangen Banken hierfür oft hohe Gebühren. (sh)
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Durchschnittliche Note: 3.3 von 23 abgegebenen Stimmen.
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Artikel Kommentare: (2) |
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08.06.2009 - 17:52 von Zabelt |
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Wird eigentlich bei einem solchen termin das haus wirklich beim erstem termin verkauft oder wird der termin immer vertagt? |
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28.01.2008 - 07:52 von H.G.Schäfer |
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Eine Sicherheitsleistung in Form von Bargeld ist seit 2007 nicht mehr möglich und die Sicherheitsleistung liegt nicht bei 10% des Versteigerungswertes, sondern des Verkehrswertes. |
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