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Artikel: Gemafreie Musik

Gemafreie Musik

Musik ohne Lizenzgebühren? ...

 
Gemafreie Musik heißt, dass der Komponist beziehungsweise der Urheber des Musiktitels nicht die Gema mit der Wahrnehmung seiner Rechte beauftragt hat. Die Gema ist eine Verwertungsgesellschaft für Musikrechte und handelt gegen Gebühren im Auftrag der Urheber, sammelt die Nutzungsgebühren ein und zahlt Tantiemen an diesen. Nutzt eine Komponist keine Verwertungsgesellschaft hat der Musiknutzer dennoch eine Lizenz für die Nutzung zu erwerben, jedoch nicht bei der Gema, sondern direkt beim Urheber. Die Lizenz gestattet dem Lizenznehmer etwas zu nutzen, in diesem Fall die Musik.

Gerade in der Musikszene wird der Begriff "Lizenzfrei" im Zusammenhang mit der "Gemafreiheit" genutzt, was aber sachlich nicht korrekt und einwandfrei ist. Ohne Lizenzgebühren ist die Nutzung von Musik praktisch gar nicht möglich.

Ein Komponist kann für diverse Musiktitel also auch verschiedene Varianten wählen, manche Titel kann er gemafrei stellen, das heißt er beauftragt die Gema nicht mit der Verwertung seiner Musikrechte und andere wieder kann er in einen Verwertungsvertrag mit der Gema stellen. Das entscheidet einzig und allein der Urheber/Komponist.
Es ist strafrechtlich untersagt und kann Konsequenzen haben, Musik ohne Lizenz zu nutzen, das bedeutend für jeden, der beabsichtigt Musik eines Komponisten für sich zu nutzen, zum Beispiel um diese in einen Musiktrailer auf der Homepage zu integrieren, dass er dafür eine Lizenz beantragen muss, die ihm das gestattet und wofür eine gewisse Gebühr zu entrichten ist.

Hier herrschen landläufig immer noch Missverständnisse, da viele unter gemafrei verstehen, dass sie keine Rechte erwerben müssen. Das ist sachlich falsch, mit Komposition eines Musiktitels entstehen automatisch Urheberrechte und diese sind unverkäuflich. Es ist dem Urheber lediglich möglich selber zu entscheiden, wie die Verwertung seiner Rechte erfolgen soll. Gemafreie Musik bietet in erster Linie den Vorteil, einer leichteren Abrechnung und einer einfacheren Kostenstruktur. Mit einer einmaligen Lizenzgebühr erwirbt der Nutzer das Recht die Musik nutzen zu können. Der Nutzer hat nur einen Ansprechpartner für alle Rechte. Gemapflichtige Musik, die beispielsweise für einen Videoclip genutzt werden soll, ist entsprechend zu lizenzieren, wenn der gleiche Nutzer diese Musik dann einem anderen Verwendungszweck zuführen möchte, dann werden erneute Gebühren bei der Gema fällig.

Die Auswahl der Musiktitel, die gemafrei sind, ist natürlich begrenzt. Das Angebot an Musiktiteln die gemapflichtig sind ist enorm größer. Dennoch kann es sich lohnen, nach gemafreien Titeln im Internet zu recherchieren, da sich hier Kosten sparen lassen. (don)
 
 
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