Dienstag 19. März 2024 RSS-Feed
 
Sie befinden sich hier: Startseite: Beruf
 
 
Artikel: Rente bei dauerhafter Arbeitslosigkeit

Rente bei dauerhafter Arbeitslosigkeit

Anspruch und Antrag auf Altersrente ...

 
Um die Rentenzahlungen in der Zukunft garantieren zu können, wird das Renteneintrittsalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre erhöht. Allerdings haben viele ältere Menschen nicht die Wahl, ob sie bis 65 oder gar länger ihren Beruf ausüben, denn sie werden vorher arbeitslos. Laut einer Statistik gehen heute bereits mehr als zwei Millionen Menschen nach einer Arbeitslosigkeit direkt in Rente.

Als arbeitslos gilt in diesem Zusammenhang, wer der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht und aktiv nach einer Beschäftigung sucht. Da jedoch die Unternehmen trotz des drohenden Fachkräftemangels noch immer nur wenige ältere Arbeitnehmer einstellen, ist die Jobsuche in den meisten Fällen ohnehin erfolglos.

Bis vor einigen Jahren konnte die Altersrente nach Arbeitslosigkeit bereits mit 60 Jahren beantragt werden. Diese Altersgrenze wird nun angehoben und beträgt 2008 bereits 63 Jahre. Nur Menschen, die vor 1946 geboren wurden, können die Rente bereits mit 60 Jahren beantragen. Menschen allerdings, die nach 1952 geboren wurden, können diese Altersrente nicht mehr beantragen. Zwar hebt die Bundesregierung die Altersgrenze für die Rente auf 67 Jahre an, die Grenze für die Altersrente nach Arbeitslosigkeit verbleibt jedoch weiter bei 65 Jahren.

Menschen, die nach längerer Arbeitslosigkeit Rente beantragen und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen mit Abschlägen ihrer Rente rechnen. Diese Abschläge richten sich nach der Anzahl der Monate, die bis zum 65. Lebensjahr fehlen. Pro Monat werden 0,3% der Rente gekürzt. Dies ist vor allem für Langzeitarbeitslose, die diese Rente bereits mit 63 Jahren beantragen müssen, ein herber Einschnitt.

Für den Antrag der Altersrente nach Arbeitslosigkeit müssen jedoch einige Bedingungen erfüllt sein. So muss der Antragsteller zu Rentebeginn arbeitslos sein. Die Arbeitslosigkeit sowie die Höhe des Arbeitslosengeldes fragt die Rentenversicherung in regelmäßigen Abständen bei der Agentur für Arbeit nach. Im Rentenantrag sollte daher der Name sowie die Anschrift der betreuenden Agentur angegeben werden.

Um Rente nach Arbeitslosigkeit zu beantragen, muss der Versicherte weiterhin ab einem Alter von 58,5 Jahren mindestens 52 Wochen arbeitslos gewesen sein. Innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Rentenbeginn müssen über 8 Jahre hinweg allerdings Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt worden sein. Auch muss eine Wartezeit, die so genannte Mindestversicherungszeit, von 15 Jahren erfüllt sein. Zur Mindestversicherungszeit gelten neben den Beitragszeiten auch Kindererziehungszeiten, Ersatzzeiten oder Zeiten mit geringfügiger Beschäftigung. (don)
 
 
Seite bewerten:

Durchschnittliche Note: 2.6 von 22 abgegebenen Stimmen.

 
 
Websuche mit Google
Web Weblehre.de
 
 
 
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
 
Artikel Kommentare: (0)
 
 
 
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
 
Weitere Artikel in der Kategorie Beruf:
 
Erhöhter Urlaubsanspruch bei Schwangerschaft?
weiterlesen
 
Beliebte Berufe
weiterlesen
 
Bildung für Arbeit
weiterlesen
 
Studium unterbrechen - die akademische Pause
weiterlesen
 
Häufige Jobs für Studenten
weiterlesen
 
Tipps für ein erfolgreiches Studium
weiterlesen
 
 
Im Forum diskutieren bei Talkteria Internetforum