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Artikel: Lohnsteuerklassen und die Steuer

Lohnsteuerklassen und die Steuer

Durch richtige Auswahl der Lohnsteuerklasse Steuern sparen ...

 
In Deutschland gibt es die Lohnsteuerklassen I bis VI. Die Steuerklassen I und II sind für Ledige oder Verheiratete, bei denen die Voraussetzungen für die Steuerklasse III oder IV nicht erfüllt sind. In der Steuerklasse II sind Arbeitnehmer, bei denen zusätzlich ein Haushaltsfreibetrag zu gewähren ist. Dabei können Ehepartner zwischen verschiedenen Lohnsteuerklassen wählen. Die Steuerklasse VI gilt, wenn von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig Lohn bezogen wird.

Die Ehepartner können entweder beide die Lohnsteuerklasse IV wählen, das wird empfohlen, wenn beide auch uneingeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind und das Verhältnis der Einkommen so ungefähr gleich bezeihungsweise bis 60% zu 40% liegt. Dann werden die Ehepartner monatlich entsprechend ihrem Einkommen ungefähr gleich stark belastet, eventuell zu ­viel entrichtete Lohnsteuer wird mit dem Lohnsteuerjahresausgleich, der im Rahmen der Steuererklärung erfolgt, erstattet. Wird bei der Wahl IV/IV nicht berücksichtigt, dass ein Ehepartner erheblich weniger verdient, kann es dazu führen, dass die monatlichen Abzüge vom Lohn über das laufende Jahr zu hoch sind. Damit gibt der Steuerzahler dem Staat Kredit, denn das Finanzamt kann bis zur Erstattung der zu viel gezahlten Einkommenssteuer mit dem Geld der Steuerzahler arbeiten. Differiert das Einkommen der Ehepartner erheblich, also verdient ein Ehepartner beispielsweise 70% des Familieneinkommens und der Ehepartner nur 30%, dann empfiehlt sich die Steuerklassenwahl III/V. Der Ehepartner mit der Steuerklasse III hat ziemlich hohe Steuerfreibeträge und der Ehepartner mit der Steuerklasse V zahlt für sein geringes Einkommen relativ hohe Steuern. Über ein Jahr gesehen stellt sich das Ehepaar aber besser, weil es mit Sicherheit eher zu wenig Einkommenssteuer entrichtet als zu viel. Bei dieser Steuerklassenkombination sind die Ehepaare auch verpflichtet eine Einkommenssteuererklärung abzugeben, für zu wenig entrichtete Steuern muss dann eine Nachzahlung erfolgen.

Einmal jährlich bis jeweils zum 30.11. sind Ehepaare berechtigt ihre Steuerklassen zu verändern, wenn sie glauben, durch eine Veränderung Steuern sparen zu können. Das kann auch oft der Fall sein, wenn sich im Laufe des Jahres Veränderungen in den Einkommensverhältnissen durch Arbeitslosigkeit oder lange Krankheit ergeben. Die Wahl der Lohnsteuerklasse III ist auch vorzunehmen, wenn der andere Ehepartner selbstständig tätig ist oder bereits in Rente geht. Bei Ehepaaren ist die Wahl der richtigen Lohnsteuerklasse wichtig, damit kann das verfügbare Einkommen im laufenden Jahr beeinflusst werden, mit der Steuerklasse III sind die geringsten Steuern zu entrichten und eine geringere Steuerlast kann auch bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes von Bedeutung sein. Der tägliche Zahlbetrag des Arbeitslosengeldes ist bei Personen mit gleichem Einkommen, die die Steuerklasse III gewählt haben höher. Wer sich hier nicht selber festlegen will, welche Steuerklassenkombination für ihn die jeweils Beste ist, der zieht dafür am besten einen Steuerberater zurate, der dann auch für die Einkommensteuererklärung verantwortlich sein kann. Viele Steuerzahler, die die Steuerklassenkombination IV/IV wählen und auch nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, verschenken durch die falsche Wahl der Steuerklasse jährlich Hunderte Euro an den Staat. (don)
 
 
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