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Artikel: Wann besteht eine Geld zurück Garantie?

Wann besteht eine Geld zurück Garantie?

Wenn man nach einem Kauf etwas zurückgeben möchte ...

 
Grundsätzlich ist eine "Garantie" immer eine freiwillige Leistung des Händlers oder des Herstellers. Wann immer Sie einen Hinweis auf einer Verpackung finden, dass der Händler oder Hersteller Ihnen eine solche Garantie gewährt, dann ist er auch daran gebunden und Sie können das Produkt zurückgeben und Ihren Kaufpreis zurückerhalten. Meist finden sich solche Hinweise jedoch nur bei Artikeln mit vergleichsweise geringem Preis wie z.B. Lebensmitteln, seltener bei teureren Gebrauchsgegenständen, wie z.B. elektrischen Zahnbürsten. Oft wird dann darauf spekuliert dass der Käufer die Mühe scheut den Kaufpreis wirklich zurück zu verlangen. Oder haben Sie schon mal einen neuen Schokoriegel wieder zurückgegeben weil er Ihnen nicht geschmeckt hat?

Jedoch bekommen Sie gegebenenfalls auch Ihr Geld zurück, ohne dass es ein "Geld zurück"-Versprechen gibt. Da ist immer dann der Fall, wenn das Produkt nicht die Eigenschaften aufweist die man normalerweise davon erwarten kann. Der einfachste Fall wäre, dass ein Gerät nicht funktioniert. In diesem Fall hat der Händler erst einmal das Recht der Nachbesserung, d.h. er darf das Gerät reparieren. Erst wenn das Gerät dann immer noch nicht funktioniert, haben Sie das Recht auf die so genannte "Wandlung", das heißt nichts anderes als dass Sie den Kaufpreis im Tausch gegen die Ware zurückverlangen können. Handelt es sich nur um einen kleinen Mangel, haben Sie auch die Möglichkeit eine Preisminderung zu verlangen.

Haben Sie etwas bei einem Versandhändler gekauft, dann haben Sie nach dem Fernabsatzgesetz die uneingeschränkte Möglichkeit den gekauften Artikel innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung ohne Angaben von Gründen wieder zurückzugeben (Widerrufsrecht). Sie bekommen dann den Kaufpreis zurückerstattet und sogar die Ihnen entstandenen Versandkosten gutgeschrieben (wenn der Kaufpreis 40 Euro übersteigt). Die zweiwöchige Frist gilt jedoch nur dann, wenn der Händler Sie auch auf diese Frist hingewiesen hat. Macht er dies nicht, können Sie den Artikel sogar nach den zwei Wochen noch zurückgeben. Dabei genügt nicht ein versteckter Hinweis auf der Internetseite des Versandhändlers, sondern er muss Ihnen die Widerrufsbelehrung in einer für Sie permanent verfügbaren Form zur Verfügung stellen, z.B. als E-Mail oder als Beiblatt das er der Bestellung beilegt.

Haben Sie das Gerät schon benutzt (z.B. mit dem bestellten Staubsauger schon die Wohnung auf Vordermann gebracht) hat der Händler das Recht, die Wertminderung geltend zu machen. Sie haben allerdings auch das Recht, den Artikel auf Funktionstüchtigkeit zu testen (wie Sie das auch in einem Geschäft tun würden). Das Einschalten und Testen der Funktionsweise kann Ihnen der Händler nicht als Wertminderung entgegenhalten.

Wenn Sie den Artikel (am besten in der Originalverpackung) an den Händler zurückschicken, müssen Sie das Paket auf jeden Fall ausreichend frankieren, denn der Händler ist nicht verpflichtet, unzureichend frankierte Pakete anzunehmen. Meistens erhalten Sie mit Ihrer Bestellung jedoch einen Rücksendeaufkleber mit dem Sie die Ware kostenlos zurückschicken können. Erhalten Sie mit der Ware kein Formular mit dem Sie Ihren Widerrufswunsch erklären können, schreiben Sie einfach einen formlosen Brief und erklären Sie darin Ihren Widerrufswunsch und benutzen Sie dabei die Worte "Widerruf gemäß Fernabsatzgesetz“. (don)
 
 
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