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Artikel: Vermögenswirksames sparen - VL sparen

Vermögenswirksames sparen - VL sparen

Mit staatlicher Förderung zum Vermögen ...

 
Nach dem Vermögensbildungsgesetz können sich Arbeitnehmer kontinuierlich durch eine staatliche Förderung ein Vermögen aufbauen. Wenn das Jahreseinkommen eines Arbeitnehmers 17.900 Euro (bei Alleinstehenden) oder 35.800 Euro (bei Verheirateten) nicht übersteigt, so kann man einen monatlichen Festbetrag sparen und darauf eine staatliche Förderung bekommen. Diese staatliche Förderung heißt Arbeitnehmer-Sparzulage. Sie kann vom Arbeitnehmer oder Arbeitgeber eingezahlt werden. Oft ist es so, dass der Arbeitnehmer Teile des Lohnes vermögenswirksam anlegt und dem Arbeitgeber eine Abschrift der Vereinbarung gibt. Manche Arbeitgeber zahlen teilweise auch die Sparrate bzw. Teile davon (von 13 bis zu 78 Euro) als Zulage zum Lohn an den Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer muss später beim Lohnsteuerjahresausgleich eine Bescheinigung des Anlageinstitutes nachweisen. Das Finanzamt zahlt die Sparzulage nach 7 Jahren (Ansparphase) auf das Konto der vermögenswirksamen Leistung. Da die vermögenswirksame Leistung, die der Arbeitgeber gewährt nicht in jedem Fall auch die Förderungshöchstgrenze erreicht, können die Beträge auch durch freiwillige Selbsteinzahlungen ergänzt werden.

Es gibt verschiedene Anlageformen, für die eine Förderung vom Staat möglich ist. So kann der Sparer einen Bausparplan abschließen und auf maximal 480 Euro eine Sparzulage von 10 Prozent bekommen, desweitern kann er sich an Produktivkapital wie Fonds (Investmentfond, betriebliche Beteiligung) beteiligen oder in Aktien investieren und für maximal 408 Euro eine Sparzulage bis zu 20 Prozent erhalten. Eine Kombination ist möglich, sodass 888 Euro pro Jahr gefördert werden. Außerdem ist der Vorteil bei Produktivkapital, dass durch die regelmäßigen Beiträge automatisch bei steigenden Kursen weniger Anteile gekauft werden, bei sinkenden mehr und somit der Cost-Average Effekt mit vorteilhaftem durchschnittlichen Preis zum tragen kommt. Weitere Sparformen sind Kapitallebensversicherungen oder Banksparpläne, die aber nicht staatlich gefördert werden. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass durch das Vermögens-wirksame sparen auch Personen mit geringern Einkommen die Chance haben, sich ein sicheres Vermögen aufzubauen. Außerdem ist das Geld sicher, denn bis auf Wertschwankungen bei Investmentfonds ist diese Geldanlage vollkommen stabil. Da die Mindestlaufzeit für VL-Verträge sieben Jahre beträgt, können auch feste Verzinsungen und Boni dazukommen, die vorher festgelegt wurden. (Ausnahme bei Produktivkapitalbeteiligung).

Nachteilig kann sich höchstens die Anlagezeit erweisen, denn vor Ablauf der sieben Jahre kann nur mit vollem Verlust der staatlichen Förderung gekündigt werden. Desweiteren sollte man auf Abschlussgebühren beim Bausparvertrag und im Falle von Investmentverträgen auf eventuelle Ausgabeaufschläge beim Anteilskauf achten. (don)
 
 
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