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Artikel: Ungeplant schwanger

Ungeplant schwanger

Was tun bei ungewollter Schwangerschaft ...

 
Eine ungeplante Schwangerschaft ist immer ein Einschnitt ins Leben der Schwangeren. Oft hat sich die betroffene Frau vorher nicht einmal Gedanken übers Kinderkriegen gemacht und wird plötzlich mit einer Schwangerschaft konfrontiert. Auch für den Vater ist die Nachricht keineswegs weniger von Bedeutung. Auch wenn er schon keinen Kontakt mehr zu der Schwangeren hat, ist er dennoch unterhaltspflichtig, wenn sie das Kind zur Welt bringt.

Kommt es zu ungeschütztem Geschlechtsverkehr, besteht die Möglichkeit Schwanger zu werden. Oft passiert es ungewollt, wenn beispielsweise ein Kondom undicht ist oder die Pille durch die Einnahme anderer Medikamente (Antibiotikum) nicht wirksam ist. Wird der Verhütungsfehler innerhalb der ersten 48 Stunden nach dem Geschlechtsverkehr entdeckt, gibt es die sogenannte "Pille danach", die das Einnisten einer Eizelle im Körper der Mutter verhindert. Versagt jedoch die Pille oder das Paar war schlichtweg unachtsam, wird die Schwangerschaft erst festgestellt, wenn die Pille danach keine Wirkung mehr zeigt. Der erste Hinweis ist die ausbleibende Menstruation. Jetzt kann die Frau einen Schwangerschaftstest anwenden, der ihr anzeigt, ob in ihrem Körper das Schwangerschaftshormon vorhanden ist. Ist dieser Test positiv, sollte schnellstmöglich ein Termin beim Gynäkologen vereinbart werden.

Wird die Schwangerschaft vom Arzt bestätigt, ist es wichtig Ruhe zu bewahren. Überstürztes Handeln ist bei einer solchen Problematik nur hinderlich. Der Frauenarzt kann in einem Beratungsgespräch die ersten, möglichen Schritte erklären. Zunächst einmal hat jede Frau vor der 12. Schwangerschaftswoche die Möglichkeit, eine Abtreibung vornehmen zu lassen. Hierfür ist ein vorheriges Beratungsgespräch bei einer Schwangerschaftskonfliktberatung notwendig. Der Eingriff wird im Krankenhaus oder in einer gynäkologischen Tagesklinik durchgeführt. Die Frau kann gemeinsam mit dem Arzt entscheiden, ob eine örtliche Betäubung oder eine Vollnarkose durchgeführt wird.

Viele Frauen schließen den Schwangerschaftsabbruch jedoch aus ethischen Gründen aus und sehen sich dennoch nicht im Stande, dass Kind zu behalten. Hier bieten die Jugendämter Hilfe. Die Frau hat nach der Geburt des Kindes die Möglichkeit, es zur Adoption freizugeben. Auch eine Pflegestelle wird vom Jugendamt vermittelt. Das ist besonders dann sinnvoll, wenn die Mutter den Kontakt zum Kind nicht verlieren möchte. Adoptionen erfolgen verdeckt, so dass die Mutter nicht weiß, wo ihr Kind aufwachsen wird. Bei einer Pflegefamilie hat die Mutter sogar die Möglichkeit, ihr Kind regelmäßig zu besuchen.

Oft lassen sich auch innerhalb der Familie Wege finden, wie das Kind doch aufgezogen werden kann. Möglicherweise ist auch der Kindsvater bereit, die Betreuung zu übernehmen. Aber auch die Großeltern oder Tanten können um Rat gefragt werden. Es ist nicht selten, dass Kinder bei den Großeltern oder anderen Verwandten aufwachsen. Hier besteht der Vorteil, dass das Kind in seiner Herkunftsfamilie aufwächst. (don)
 
 
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