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Arbeitslos ohne Leistungsbezug - Welche finanziellen Hilfen kann ich beantragen?

Finanzielle Hilfen bei fehlendem Leistungsbezug ...

 
Millionen von Menschen sind in Deutschland arbeitslos. Ein Großteil dieser Menschen erhalten Leistungen zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Diese können in Form von Beratung erfolgen, aber auch in finanzieller Hinsicht. Für Arbeitnehmer, die mindestens ein Jahr in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis standen, wird Arbeitslosengeld I (Alg I) nach dem SGB III gezahlt. Für die Menschen, die mit ihrem Einkommen aus Arbeitslosengeld I nicht auskommen, oder aufgrund fehlender Anwartschaft keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, haben die Möglichkeit, Leistungen nach dem SGB II zu beantragen. Das Arbeitslosengeld II (Alg II) ist abhängig von der Erwerbsfähigkeit und der Hilfebedürftigkeit des Einzelnen.

Natürlich gibt es auch eine Vielzahl an Menschen, die zwar arbeitslos sind, jedoch nicht im Leistungsbezug stehen. Dies kann die verschiedensten Gründe haben. So kann zum Beispiel bei fehlendem Alg I Anspruch gleichzeitig fehlende Bedürftigkeit aufgrund von Vermögen vorliegen, so dass keine Leistung in Frage kommt. Zudem gibt es auch Menschen, die Scham haben, die Vermögensverhältnisse offen zu legen und deshalb auf die Antragsstellung verzichten.

Ganz egal, ob jemand im laufenden Leistungsbezug steht oder nicht – Anspruch auf gewisse Leistungen haben auch Arbeitslose und Arbeitssuchende, die nicht im Leistungsbezug stehen. Natürlich ist das Leistungsspektrum der Agentur für Arbeit für Arbeitslose ohne Leistungsanspruch geringer, als für diejenigen, die Leistungen beziehen. Aber diese unterstützenden Angebote können für viele Nicht-Leistungsempfänger eine große Hilfe darstellen.

Eine Leistung für Arbeitslose, die nicht im Leistungsbezug stehen sind die Bewerbungskosten. Diese umfassen alle Kosten, die zur Erstellung und Versendung von Bewerbungsunterlagen entstehen können, wie beispielsweise Kosten für Bewerbungsmappen, Passbilder und Porto. Bewerbungskosten werden auf Antrag vor Entstehung der Kosten erbracht. Dies bedeutet, dass man ab Tag der Antragsstellung auf Bewerbungskosten bei der Agentur für Arbeit alle Bewerbungskosten geltend machen kann. In der Vergangenheit entstandene Kosten können nicht übernommen werden.

Um die Kosten geltend machen zu können, muss man entsprechende Vordrucke der Agentur für Arbeit verwenden und alle Bewerbungen nachweisen. Hierfür bietet es sich an, sowohl die Bewerbungsschreiben, als auch die Antworten der Firmen aufzuheben. Pro Bewerbung kann eine pauschale Erstattung von 5 Euro erbracht werden. Der jährliche Höchstbetrag für Bewerbungskosten liegt jedoch bei 260 Euro.

Eine weitere Leistung für Arbeitslose, die keine Leistungen erhalten, sind die Reisekosten die im Zusammenhang mit Fahrten zur Eignungsfeststellung und zu Bewerbungsgesprächen bei potentiellen Arbeitgebern entstehen. Die Übernahme dieser Kosten ist ebenfalls stets im Voraus zu beantragen, was telefonisch oder persönlich erfolgen kann. Eine nachträgliche Antragsstellung kann keine Berücksichtigung finden. Bei Beantragung erhält man einen Antrag ausgehändigt, bzw. zugeschickt, der im Anschluss mit einer Bestätigung des Arbeitgebers über das Vorstellungsgespräch ausgefüllt bei der Agentur für Arbeit einzureichen ist.

Die Höhe der erstattungsfähigen Kosten ist nicht pauschal festgelegt, sondern wird im Einzelfall berechnet. Grundsätzlich werden nur die berücksichtigungsfähigen Kosten übernommen, was bedeutet, dass nur die kostengünstigsten Tarife bei Bahnfahrten übernommen werden können. Tritt man die Fahrt zum Bewerbungsgespräch mit dem eigenen Kraftfahrzeug an, so wird der erstattungsfähige Betrag nach dem Bundesreisekostengesetz ermittelt.

Des Weiteren erhält man bei notwendigen mehrtägigen Fahrten pro vollen Tag einen Zuschuss von 16 Euro und für Tage der An- und Abreise einen Betrag von 8 Euro. Des Weiteren können Übernachtungskosten geltend gemacht werden, sofern diese den Betrag von 16 Euro übersteigen.

Die Übernahme von Bewerbungs- und Reisekosten ist für viele Menschen, die nicht im laufenden Leistungsbezug stehen, eine gern gesehene Hilfe der Agentur für Arbeit. Natürlich gibt es neben den finanziellen Hilfen auch beratende Hilfen, die jeder in Anspruch nehmen kann. (re)
 
 
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