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Artikel: Möglichst abschlagsfrei in Rente gehen

Möglichst abschlagsfrei in Rente gehen

Berechnung Rentenabschlag Rentenabschläge ...

 
Bei vielen jetzigen Arbeitnehmern stellt sich die Situation bezüglich der später zu erhaltenden gesetzlichen Rente so dar, dass diese oftmals nicht ausreicht, um den bisher erworbenen Lebensstandard auch als Rentner vollends halten zu können. Daher wollen nahezu alle Arbeitnehmer natürlich später zumindest möglichst abschlagsfrei in Rente gehen können. Damit man ohne Abschläge in die Rente gehen kann, also die volle mögliche Rentenzahlung erhält, sind einige Voraussetzungen zu erfüllen, denn das Erreichen der Regelaltersgrenze von derzeit 65 Jahren ist nicht der einzige Aspekt, den man in diesem Zusammenhang beachten muss.

Zunächst einmal gibt es vier verschiedene „Gruppen“ von Arbeitnehmern, die sich nach dem Geburtsdatum unterscheiden und wo mitunter auch die zu erfüllenden Voraussetzungen unterschiedlich sind. Das sind die Arbeitnehmer, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, zwischen dem 1. Januar 1947 und dem 31.12.1948, zwischen dem 1. Januar 1949 und dem 31.12.1963 und alle Arbeitnehmer, die ab dem Jahre 1964 geboren sind. Da diese Gruppe heute den größten Anteil der zukünftigen Rentner ausmacht, sollen die Voraussetzungen für eine abschlagsfreie Rente am Beispiel dieser Gruppe erläutert werden.
Ist man nämlich nach ab dem 1. Januar 1964 geboren, dann gilt bereits das angehobene Rentenalter von 67 Jahren. Abschlagsfrei kann man dann nur noch in Rente gehen, wenn man bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres auch gearbeitet hat. Wer zuvor mindestens 35 Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, kann bereits mit 63 Jahre in Rente gehen, dann müssen allerdings Abschläge einkalkuliert werden, abschlagsfrei ist dieses nicht mehr möglich. Auch die vorherige Regelung, dass man auf jeden Fall dann abschlagsfrei in Rente gehen kann, wenn man 45 versicherungspflichtige Jahre aufweisen kann, gibt es nicht mehr. Wer also beispielsweise mit 18 Jahren einen festen Job hatte und diesen auch bis zum 63. Lebensjahr ausgeführt hat, hätte vorher dann ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen können. Heute jedoch ist auch hier bis zum 65. bzw. 67. Lebensjahr zu arbeiten, um die Rente ohne Abschläge zu erhalten.

Es ist in der Praxis heute also gar nicht mehr so einfach, völlig abschlagsfrei in Rente gehen zu können. Daher trifft für viele Arbeitnehmer wohl eher die Einschränkung „möglichst abschlagsfrei“ zu, man muss also vielfach geringe bis stärkere Abschläge hinnehmen. Wie hoch aber sind diese zu erwartenden Abschläge eigentlich? Hier gibt es eine feste Regelung: Für jeden Monat, den man vor dem Erreichen des Rentenalters von 65 oder 67 Jahren vorzeitig in Rente geht, wird derzeit ein Abschlag von 0,3 Prozent auf Basis der normalen Vollrente vorgenommen. Geht man folglich schon mit 60 Jahren in Rente, muss man einen lebenslangen Abschlag von immerhin 18 Prozent auf Basis der Rente mit 65 Jahren hinnehmen. (don)
 
 
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