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Artikel: Regelungen zu Vorruhestand und Altersteilzeit

Regelungen zu Vorruhestand und Altersteilzeit

Vorruhestand Altersteilzeit ...

 
Derzeit beträgt das Regelalter für die Rente in Deutschland 65 Jahre, es wird jedoch auf zukünftig 67 Jahre verlängert. Nicht wenige Menschen erreichen das Rentenalter von 65 Jahren schon heute nicht, weil sie entweder krank und dann arbeitsunfähig werden, oder weil sie vom Arbeitgeber in den Vorruhestand gebeten werden. Es gibt aber natürlich auch viele Menschen, die sich aus freien Stücken für einen Vorruhestand entscheiden und bereits vor dem Erreichen des 65. Lebensjahres ganz oder teilweise aus dem Arbeitsleben ausscheiden.

Bevor man sich zu diesem Schritt entschließt, sollte man im Bezug auf den möglichen Vorruhestand Einiges beachten. Zunächst einmal ist es wissenswert, dass man mit Abschlägen rechnen muss, wenn man in den Vorruhestand geht. Dieser Abschlag im Bezug auf die mit dem 65. Lebensjahr zu erhaltende volle Rente betrifft dann nicht nur den Zeitraum bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze, sondern er wirkt sich lebenslang auf die Höhe der Rente aus. Derzeit liegen die Abschläge bei 0,3 Prozent pro Monat, den man vor Erreichen der Regelaltersgrenze in den Vorruhestand geht. Das bedeutet konkret, wenn ein Vorruheständler zwei Jahre, also 24 Monate, vor der Vollendung des 65. Lebensjahres vorzeitig in Rente geht und die volle Rente 1.200 Euro betragen hätte, müsste er einen Abschlag von insgesamt 7,2 Prozent hinnehmen. Die zukünftige Rente würde also nicht mehr 1.200 Euro betragen, sondern nur noch 1.113,60 Euro. Dieser Abschlag ist sicherlich für viele Rentner noch zu „verkraften“, sodass der Vorruhestand auch ein immer öfter gewähltes Modell ist. Sollte der Wunsch nach dem vorzeitigen Rentenantritt übrigens vom Arbeitgeber ausgehen, weil vielleicht Stellen nicht mehr besetzt werden sollen, dann ist es in der Regel so, dass man eine Abfindung erhält, die in etwa die späteren „Mindereinnahmen“ durch die etwas reduzierte Rente ausgleichen soll.

Ein Modell im Rahmen des Vorruhestandes, was heute sehr häufig gewählt wird, ist auch die so genannte Altersteilzeit. Hier gibt es verschiedene Varianten, am häufigsten wird das so genannte Block-Modell gewählt. Dieses funktioniert folgendermaßen: Im Rahmen dieses Modells arbeitet man zunächst bis zu einem bestimmten Alter ganz normal wie bisher weiter, beispielsweise bis zum Erreichen des 61. Lebensjahres. Danach wird man vom Arbeitgeber dann allerdings „freigestellt“, man muss also nicht mehr zur Arbeit erscheinen. Dennoch besteht das Arbeitsverhältnis offiziell weiter, der Vorruheständler erhält also einen Lohn, ohne dafür noch arbeiten zu müssen. Wer übrigens in Frührente gehen möchte, wie der Vorruhestand auch bezeichnet wird, muss bei der bisherigen Regelung mindestens 55 Jahre alt sein, zuvor ist dieses nicht möglich. (don)
 
 
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