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Ist eine Mieterhöhung gerechtfertigt?

Wenn Fragen zur Mieterhöhung offen oder unklar sind ...

 
Die Mietpreise in ganz Deutschland sind überzogen hoch. In München, zum Beispiel, bezahlt man für 45m² schon mal €650 warm. Und als ob, das nicht schon teuer genug wäre, haben viele Vermieter in dem Mietvertrag festgelegt, dass sie berechtigt sind, den Mietzins nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen an die ortsübliche Miete anzupassen. Wenn andere Vermieter die Miete erhöhen, ziehen alle mit. Ist so ein Verhalten gerechtfertigt?

Die rechtliche Grundlage in Deutschland ist leider so, dass eine Mieterhöhung durchaus berechtigt ist. Das wird in den §§ 557 BGB gereglt. Darin ist der Vermieter berfugt, eine Zustimmung zur Mieterhöhung vom Mieter zu verlangen. Es dürfen jedoch nicht zwei Mieterhöhungen innerhalb von 15 Monaten durchgeführt werden. Außerdem gibt es sogennante Kappungsgrenzen, das heißt, dass der Vermieter die Miete innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 20% erhöhen darf. Dies ist eine Neuregelung, denn davor lag die Kappungsgrenze bei 30%.

Zur Begründung der Mieterhöhung darf sich der Vermieter auf einen aktuellen Mietspiegel, eine Mietdatenbank oder auf ein Gutachten eines Sachverständigen beziehen. Außen vor stehen Mieterhöhung bei Modernisierung oder im Falle einer Veränderung der Betriebskosten. Zudem muss der Vermieter den Mieter schriftlich benachrichtigen.
Der Mieter hat eigentlich jetzt nur zwei Möglichkeiten - zustimmen oder ausziehen. Laut §558 b BGB muss der Mieter innerhalb von zwei Monaten nach Benachrichtigung über die Mieterhöhung zustimmen, sonst kann der Vermieter die Zustimmung einklagen. Eine Mieterhöhung tritt nach drei Kalendermonaten in Kraft, ab dem Zeitpunkt wo der Mieter schriftlich informiert wurde.

Ob eine Mieterhöhung auch wirklich gerechtfertigt ist, kann der Mieter in einem Mietspiegel oder einem qualifizierten Mietspiegel einsehen, die man sich bei der zuständigen Gemeinde besorgen kann. Der Mietspiegel vergleicht ortsübliche Mieten, und ist als Übersicht von Gemeinden oder von Interessenvertretern der Vermieter und Mieter gemeinsam erstellt worden. Er wird alle zwei Jahre aktualisiert.
Ein qualifizierter Mietspiegel wird nach wissentschaflichen Maßstäben erstellt und ebenfalls von Gemeinden oder den Interessenvertretern der Vermieter und Mieter anerkannt. Im Grunde besagt er das gleiche wie der Mietspiegel, hier werden aber noch andere Faktoren berücksichtigt.
Es ist allgemein bekannt, dass in Deutschland die Mieten von Region zu Region verschieden hoch sind, was viel mit der jeweiligen wirtschaftlichen Lage, dem Verdienst und den Lebenshaltungskosten zu tun hat. So kann es sein, dass man in Ebertswalde, im Nordosten Deutschlands, für eine 100m² Wohnung €560 zahlt, wo in Düsseldorf für die gleiche Wohnungsgröße €1200 anfallen. Der qualifizierte Mietspiegel wird auch alle zwei Jahre auf den neuesten Stand gebracht, alle vier Jahre wird er vollkommen neu erstellen.

Wenn Fragen zur Mieterhöhung offen oder unklar sind, oder man sich über Rechte und Pflichten beider Partein informieren will, ist es am besten sich an den Mieterschutzbund zu wenden. Das ist ein eingetragener Verein, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, vor allem den Mieter zu stärken und ihm Rechtsschutz zu bieten. Die Rechtsberatung ist umfangreich, professionell und es gibt keine langen Wartezeiten, wie bei den zuständigen Ämtern. Der Mieterschutzbund betreibt auch Lobbyarbeit für Miethaushalte.

Es ist wichtig, dass der Mieter umfangreich über seine Rechte und Pflichten aufgeklärt ist, denn die nächste Mieterhöhung kommt bestimmt. (don)
 
 
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