Mittwoch 30. April 2025
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Höhe und Berechnung des Kurzarbeitergeldes
Wie lange bezieht man Kurzarbeitergeld? ...
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Wer für seinen Betrieb Kurzarbeitergeld beantragen möchte, stellt sich natürlich zu Recht die Frage, für welchen Zeitraum dies möglich ist. Diese Frage lässt sich im Grunde gut beantworten, denn das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, kurz BMAS, hat dafür eine entsprechende Regelung getroffen und verkündet und das im Dezember 2012. Bisher war das Kurzarbeitergeld auf 6 Monate höchstens beschränkt, seit Dezember 2012 wurde es jedoch wieder auf 12 Monate verlängert.
Diese Regelung gilt allerdings nur bis zum 31.12.2013, dann könnte alles wieder ganz anders sein. Die Regel-Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld gilt längstens 6 Monate, sie beginnt mit dem erste Monat, wo man das Kurzarbeitergeld erhält und läuft dann ab, wenn die letzte Zahlung erfolgt. Wenn zwischendurch für einen Monat kein KUG, wie Kurzarbeitergeld kurz genannt wird, erhält, verlängert sich die Frist natürlich. Nun wird man sich fragen, warum vorab von 12 Monaten die Rede war. Dies ist so weil es eine Sonderfall-Verlängerung im Jahre 2013 gibt. Wenn man schlechte wirtschaftliche Verhältnisse vorweisen kann, darf das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Regel-Bezugsdauer verlängern. Deshalb wurde zu Beginn von 12 Monaten gesprochen. Außergewöhnliche Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt können dafür sorgen, dass sich die Bezugsfrist im Grunde verdoppelt. Das BMAS kann sogar einer Verlängerung von bis zu 2 Jahren zustellen, wenn die Verhältnisse in bestimmten Wirtschaftszweigen oder Bezirken nichts anderes zulassen. Somit ist zumindest das Jahr 2013 ein sehr außergewöhnliches Jahr, wenn man es aus der Sicht der Betriebe sieht. Immerhin kann man mit dem Kurzarbeitergeld durchaus das eigene Unternehmen retten.
Wenn man noch nicht genügend Erfahrung mit dem Kurzarbeitergeld hat, kann man sich natürlich auch von dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales beraten lassen. Es stehen genügend Mitarbeiter zur Verfügung, die gerne weiterhelfen. Aber man muss sich schon erkundigen, damit einem auch geholfen werden kann! (don)
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