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Artikel: Der Numerus Clausus beim Studium

Der Numerus Clausus beim Studium

Einen Studienplatz zu finden ist kein Kinderspiel ...

 
Wer nach der Schule ein Studium beginnen möchte und sich an den einzelnen Universitäten seiner Wahl nach einem bestimmten Fach umschaut, der wird spätestens jetzt merken, wozu er seinen Durchschnitt im Abitur bzw. seinen Numerus Clausus braucht. Die meisten Universitäten vergeben ihre Studienplätze über die so genannte ZVS und das bundesweit. Bei einigen Fächern wie zum Beispiel Geschichte oder Politik und Maschinenbau ist es allerdings noch so, dass man sich ohne einen bestimmten Numerus Clausus an der Universität einschreiben kann und dann sein Studium dort beginnen kann. Bei Maschinenbau ist es allerdings der Fall, dass man zusätzlich statt dem entsprechenden Numerus Clausus ein Praktikum absolviert haben muss, dass bestimmte Bereiche abgedeckt haben muss, damit man zum Studium zugelassen wird. Die Suche nach einem Studienplatz ist wirklich nicht gerade ein Vergnügen, doch wird am Ende in der Regel gut belohnt, so dass man wenn man einmal einen Platz hat, keine Probleme mehr damit hat.

Was ist die ZVS?
ZVS steht für Zentralstelle für Vergabe von Studienstellen und ist damit beauftragt, für bestimmte Fächer wie zum Beispiel Biologie, Tiermedizin oder Psychologie, Pharmazie und Zahnmedizin die Studienplätze an die einzelnen Studenten zu vergeben. Der Sitz der ZVS ist in Dortmund und auch im Internet erreicht ihr sie unter www.zvs.de.

Wie läuft eine Bewerbung?
Jeder, der sich für einen Studienplatz aus den oben genannten Gebieten bewerben möchte, braucht ein spezielles Formular für die ZVS. Dazu kommt in der Regel, dass man natürlich auch noch eine beglaubigte Kopie seines Abiturs benötigt, um sich für einen Studienplatz zu bewerben, den die Bewerbungen werden überwiegend nach Notendurchschnitten der Schüler bearbeitet und die Plätze auch danach Verteilt.

Bezüglich der Verteilung der Studienplätze gibt es ein Modell, dass mehrere Faktoren enthält, wie zum Beispiel dass ein Teil der Plätze für die Besten eines Jahrganges, sprich die mit dem besten Durchschnitt vergeben wird, ein weiterer Teil in einem Nachrückverfahren sowie noch ein Teil in einem nächsten Nachrückverfahren, die dazu notwenig sind, wenn man einen Studienplatz nicht annehmen möchte und dieser noch frei ist. Besonders behandelt werden natürlich Bewerbungen von Behinderten und anderen benachteiligten Personen. Wer Post von der ZVS bekommen hat und zugelassen ist, der muss den ihm zugewiesenen Studienplatz innerhalb eines bestimmten Zeitfensters annehmen, denn ansonsten wird er wieder neu vergeben.

NC nicht ausreichend?
Wer keinen ausreichenden Numerus Clausus hat, der muss in der Regel mit einer Warteliste rechnen und bekommt durch die längere Wartezeit einen höheren Rank im System der Wartenden. Hierzu wird auch noch die Wehrdienst oder Zivildienstzeit einberechnet, so dass der Bewerber tatsächlich beim nächsten Auswahlverfahren eine bessere Ausgangslage hat. Die aktuelle Position in der Warteliste etc. wird einem natürlich schriftlich mitgeteilt.

Wem das alles nicht ausreicht, der kann sich auch über das Losverfahren direkt an den einzelnen Universitäten bewerben, denn über dieses bekommt man noch zusätzlich einige Plätze angeboten in Fächern, die normal über die ZVS verteilt werden. Sehr oft ist es hier möglich, dass man auch eine Zusage bekommt, allerdings ist dies in der Regel erst 1 bis 2 Monate nach Beginn des Semesters der Fall, so dass man viel Stoff nachholen muss. (don)
 
 
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