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Artikel: Die Berechnung des Arbeitslosengeldes

Die Berechnung des Arbeitslosengeldes

Für die Berechnung sind vier Schritte notwendig ...

 
Im Allgemeinen wird davon ausgegangen, dass das Arbeitslosengeld 60 Prozent des früheren Nettoeinkommens beträgt. Das ist nicht falsch aber auch nicht ganz richtig. Die Höhe des Arbeitslosengeldes bemisst sich nach einem fiktiven Leistungsentgelt, ist ziemlich kompliziert und wird von der Agentur für Arbeit vorgenommen. Die Höhe für den Einzelnen ist dabei abhängig von dem vorherigen versicherungspflichtigen Arbeitseinkommen oder dem sonstigen Entgelt wie beispielsweise Krankengeld, dem Vorhandensein von Kindern und der zu berücksichtigen Lohnsteuerklasse des Antragstellers.

Für die Berechnung sind vier Schritte notwendig. Zuerst wird ein Bemessungszeitraum festgesetzt, nach dem das frühere durchschnittliche Bruttogehalt ermittelt wird. Meistens umfasst dieser Zeitraum die Arbeitstage des letztes Jahres vor der Arbeitslosigkeit, den sogenannten Bemessungsrahmen. Dabei werden Zeiten in denen Anspruch auf Erziehungsgeld bestand nicht berücksichtigt. Der Bemessungsrahmen wird auf zwei Jahre erweitert, wenn der Bemessungszeitraum weniger als 150 Arbeitstage mit versicherungspflichtigem Arbeitsentgelt beträgt. Hat ein jetzt Arbeitsloser im vorletzten Jahr im Durchschnitt bedeutend mehr verdient als im vergangenen Jahr so kann er schriftlich beantragen, dass bei der Berechnung die vergangenen zwei Jahre zu grunde gelegt werden. Das Bemessungsentgelt ist meistens das gerundete durchschnittliche Bruttoeinkommen je Tag im vergangenen Jahr. Dabei wird das versicherungspflichtige Einkommen addiert und durch die Anzahl der Tage dividiert. Dazu zählen auch Gehälter, die der Arbeitslose aufgrund von Insolvenz des Arbeitgebers nicht erhalten hat, aber keine Abfindungen. Liegt trotz Verlängerung des Bemessungsrahmen auf zwei Jahre bei unter 150 Arbeitstagen, wird ein fiktives Arbeitsentgelt ermittelt. Seine Höhe richtet sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsentgelt aller Bundesbürger, bei der vier Stufen je nach Ausblidungsgrad und Ost und West unterschieden werden. Jetzt spielt die Lohnsteuerklasse des Antragstellers eine Rolle. Anhand dieser wird ein so genanntes Leistungsentgelt ermittelt, es ist ein pauschalisiertes Nettoeinkommen und stimmt in der Regel nicht mit dem tatsächlichen frühereren Nettoeinkommen überein. Die Lohnsteuerklasse, die dabei zugrunde gelegt wird, hat entscheidenden Einfluss auf die Höhe des Nettoentgelts. Günstig wirkt sich die Steuerklasse III und ungünstig die Steuerklasse V aus.

Wer verheiratet ist und weiß, dass er arbeitslos werden wird, kann hier eventuell, wenn er die Lohnsteuerklasse mit dem arbeitenden oder auch arbeitslosen Ehepartner tauscht einen höheren Leistungssatz bekommen. Wenn der Arbeitslose Anspruch auf Kindergeld hat, beträgt sein Leistungssatz für das Arbeitslosengeld 67% ansonsten sind es 60%. Die Arbeitsagenturen nutzen für die Berechnung des Arbeitslosengeld Software, die es ihnen ermöglicht alle diese komplizierten Daten innerhalb kurzer Zeit zu berechnen. Gibt der Arbeitslose seinen Antrag auf Arbeitslosengeld zum Termin vollständig ab, kann die Berechnung in den meisten Fällen auf Knopfdruck sofort erfolgen. Der Arbeitslose erhält vom Arbeitsamt einen schriftlichen Bescheid über die Höhe seines Arbeitslosengeldes, gegen den er im Rahmen von gesetzlich vorgeschriebenen Fristen Widerspruch einlegen kann. (don)
 
 
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