Dienstag 14. Januar 2025
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Die Besteuerung von Aktiengewinnen
Mit der Abgeltungssteuer gilt auch eine neue Besteuerung von Gewinnen durch Aktien ...
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Unter Aktiengewinnen versteht man die Differenz aus Ankauf und Verkauf eines Aktiengeschäftes. Umgangssprachlich werden diese Gewinne auch Spekulationsgewinne bezeichnet. Aktuell gilt noch, dass Aktiengewinne nur versteuert werden müssen, wenn zwischen dem Kauf und dem Verkauf weniger als ein Jahr vergangen ist. Gewinne, die nach diesem Zeitraum erzielt werden, sind komplett steuerfrei, unabhängig von deren Höhe. Werden die Aktien allerdings unterjährig wieder verkauft, dann müssen Gewinne, die über dem Betrag von 512 Euro pro Person liegen (bei Gemeinschaftsdepots von Eheleuten sind 1024 Euro frei), versteuert werden.
Dieser Steuerabzug erfolgt nicht, wie bei der Kapitalertragssteuer auf Zinserträge, unmittelbar durch die Bank, sondern der Kunde muss diese Gewinne im Rahmen seiner Einkommenssteuererklärung angeben. Daher existiert auch kein grundlegender Steuersatz, dieser richtet sich vielmehr nach dem persönlichen Steuersatz. Werden innerhalb eines Jahres sowohl Gewinne wie auch Verluste durch Aktien- oder andere Wertpapiergeschäfte erzielt, können diese miteinander verrechnet werden. Nur eine eventuell positive Summe aus dieser Rechnung muss dann versteuert werden. Die eben genannte Regelung gilt noch bis zum 31.12.2008. Ab Januar 2009 tritt dann die neue Abgeltungssteuer in Kraft.
Im Rahmen der Abgeltungssteuer entfällt die Spekulationsfrist von einem Jahr, Aktiengewinne sind dann in jedem Fall steuerpflichtig. Auch die Freigrenzen gelten ab 2009 nicht mehr. Die Abgeltungssteuer bedeutet auch eine weitere Änderung. So werden Aktiengewinne ab nun pauschal mit 25% versteuert, diese Steuer wird zudem direkt durch die Bank ans Finanzamt abgeführt. Diese pauschale Steuer bedeutet vor allem für Menschen mit hohem persönlichem Steuersatz eine Reduzierung der Abgaben, Menschen mit geringem Steuersatz müssen mehr bezahlen.
Die erzielten Aktiengewinne können zwar weiterhin mit Verlusten verrechnet werden, jedoch nur noch mit Verlusten, die ebenfalls bei Aktiengeschäften erzielt wurden. Verluste aus anderen Wertpapiergeschäften sind nicht mehr verrechnungsfähig. Werden die Gewinne und Verluste bei einer Bank erzielt, erfolgt die Verrechnung direkt vor Ort, es wird nur die positive Differenz besteuert. Erzielt der Kunde Gewinne und Verluste bei verschiedenen Banken, kann die Verrechnung und ggf. Erstattung gezahlter Steuern nur im Rahmen der Einkommenssteuererklärung erfolgen. Von der Abgeltungssteuer betroffen sind jedoch nur Aktien, die nach dem 01.01.2009 gekauft wurden. Erfolgt der Kauf bis zum 31.12.2008, finden sowohl die Spekulationsfrist von einem Jahr sowie die Freibeträge auf Aktiengewinne weiterhin Anwendung. (don)
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