Montag 17. Februar 2025
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Möglichkeiten den Führerschein zu finanzieren
Geld berappen für den Lappen ...
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Freiheit ist ein kostbares Gut, welches man auf verschiedenen Wegen erreichen und erhalten kann. So ist der Führerschein zumindest der Einstieg in eine Welt der relativ uneingeschränkten und mobilen Art der Fortbewegung. Nicht nur aufgrund gestiegener Energiepreise, sind jedoch die Kosten für den Erwerb der Fahrerlaubnis enorm gestiegen. Neben Pflicht- und Übungsstunden, sind auch die Gebühren für Prüfungen und Material teurer geworden. Dadurch stellt sich nicht nur den gerade volljährig gewordenen die Frage nach einer Finanzierung des Unterfangens "Führerschein".
Je nach persönlichem Fahrverhalten, Auffassungsgabe und auch verfügbarer Zeit, können sich die Kosten für den Führerscheinerwerb zwischen grob gesagt 1000 und 3000 Euro bewegen, was kein unerheblicher Betrag ist. Die Finanzierungsmöglichkeiten sind da ebenso verschieden wie die individuellen Fahrkünste. Als Schüler, Azubi oder Student besteht die Möglichkeit, das Geld durch Ferien- bzw. Semesterjobs zu finanzieren. Gerade, wenn man noch zu Hause bei den Eltern wohnt, kann der entsprechende Betrag schnell zusammen kommen. Vielleicht wird der ein oder andere ja auch zum 18.Geburtstag in mit der Auszahlung eines Sparbetrages von einem Sparbuch überrascht, welches die (Groß)Eltern und/oder andere Verwandte bei seiner Geburt eröffneten. Ist man bereits etwas älter und hat die Jahre zuvor versäumt, sich in der Fahrschule anzumelden, gibt es die Möglichkeit einen Kleinkredit oder auch Konsumentenkredit aufzunehmen oder vielleicht reicht dem ein oder anderen ja bereits, den Dispositionsrahmen des eigenen Girokontos ein wenig aufstocken zu lassen.
Weiterhin kann man ebenso einen kollektiven Geburtstags-Weihnachtswunsch äußern - kollektiv in dem Sinne, dass man sich für beide Ereignissen von allen Freunden, Verwandten und Kolleginnen und Kollegen Geldgeschenke für den Führerscheinerwerb wünscht. Manch Fahrschule bietet seinen Kunden auch die Möglichkeit, zumindest die Kosten für die jeweiligen Übungsstunden auch in kleineren Raten begleichen zu können. Prüfungs- und Materialgebühren fallen nicht unter diese Regelung, da sie von den zuständigen Prüfungsstellen erhoben werden und auch von der Fahrschule sofort zu begleichen sind.
Je nach Führerscheinart, gibt es letztendlich auch Firmen, die ihren Angestellten den Führerschein bezahlen. So lässt sich dies vor allem bei Tätigkeiten bzw. Fahrzeugen wie Gabelstaplern oder anderen Transportfahrzeugen oder auch bei Taxi-Betrieben beobachten. Dabei sollte jedoch nicht vergessen werden, dass ein bezahlter Führerschein oft als Vorschuss angesehen wird und entsprechend abgearbeitet werden muss. Seltener werden andere Firmen einem neuen Angestellten den Besuch der Fahrschule bezahlen, wenn doch Mobilität mittlerweile eine der Grundvoraussetzungen bei Neueinstellung ist. (don)
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