Mittwoch 30. April 2025
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Abfindung in der Steuererklärung angeben ?
Abfindung in der Steuererklärung angeben ...
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Wird ein Arbeitsverhältnis aufgelöst, einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer oftmals auf die Zahlung einer Abfindung. Durch diese soll der Verlust des Arbeitsplatzes etwas abgefedert und erleichtert werden. Die Abfindung beträgt dabei in aller Regel ein halbes Monatsgehalt für jedes Jahr, welches der Arbeitnehmer im betreffenden Betrieb beschäftigt war. Allerdings stellt die Abfindung und deren Zahlung immer eine freiwillige Leistung dar, sodass der Arbeitnehmer keinen rechtlichen Anspruch auf deren Zahlung hat.
Wird die Abfindung jedoch gezahlt, so muss diese auch vom ersten Euro an versteuert werden, wobei jedoch eine 1/5-Regelung angewendet wird, um die Steuerlast zumindest etwas zu mindern. Generell ist die Abfindung dann auch auf der Lohnsteuerbescheinigung, die man zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhält, vermerkt. Diese muss dann natürlich auch in der jährlichen Steuererklärung angegeben werden und gilt als Einnahme. Da die Steuern daraus bereits durch den Arbeitgeber an das Finanzamt gezahlt wurden, muss man hier nicht unbedingt mit einer Nachzahlung rechnen. Allerdings hat man die Chance, eine höhere Erstattung der Steuern zu erhalten, da man ja auch höhere Steuern gezahlt hat.
Die Abfindung erhöht also das zu versteuernde Einkommen und damit die Steuerlast. Da aber auch viele Kosten steuerlich mindernd angegeben werden können, kann man ebenso davon ausgehen, dass man hier doch einige Steuern auch zurück erhalten kann. Grundsätzlich gilt dabei, je höher die Steuern, die gezahlt wurden, desto höhere Beträge kann man auch zurück erhalten. Denn generell kann man nicht mehr Steuern erstattet bekommen, als bezahlt wurden. Wer also in dem Jahr, in dem die Abfindung geflossen ist, sehr hohe Ausgaben hat, der wird dadurch auch höhere Erstattungen seitens des Finanzamts zugestanden bekommen.
Die Abfindung selbst wird in der Anlage N der Steuererklärung angegeben, als Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit. Wichtig in diesem Zusammenhang, die Abfindung muss genau dort angegeben werden, wo sie auch auf der Lohnsteuerbescheinigung zu finden ist, die man ausgehändigt bekommt. Wer sich unsicher ist, sollte auf die Hilfe eines Experten zurück kommen, um auf diese Art und Weise alles richtig angeben zu können. Der Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein können hier wichtige Tipps und Tricks geben, um die eigene Steuerlast massiv abzusenken und somit eine nicht selten beachtliche Steuererstattung heraus schlagen. In jedem Fall sollte man hier nicht auf fachmännische Hilfe verzichten, die im Übrigen auch eine Steuer Software gewähren kann. Denn in dieser kann man ebenso viele Tipps zum Steuern sparen nachlesen. Wem dies immer noch nicht reicht, der wird weitere Informationen zur Versteuerung und Angabe der Abfindung ebenfalls im Internet finden können.
(sh)
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