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Artikel: Gez Gebühren

Gez Gebühren

In Deutschland gibt es eine grundsätzliche Gebührenpflicht für Rundfunkteilnehmer ...

 
GEZ. Gebühreneinzugszentrale - schon der Name hat etwas Furchteinflößendes. Und wenn dann irgendwann ein Mitarbeiter der GEZ vor der eigenen Haustür steht, sind viele vollkommen überfordert und wissen nicht, was zu tun ist. Damit es Ihnen nicht so geht, sollen Sie im Folgenden informiert werden über Grundlagen, Forderungen und Grenzen der GEZ.

Wer oder was ist die GEZ?
Bei der GEZ handelt es sich um die gemeinsame Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland mit Sitz in Köln. Die GEZ ist ein reines Dienstleistungszentrum unter der aktuellen Geschäftsführung von Hans Buchholz. Der Rundfunkgebühreneinzug wird von ihr in Gestalt einer öffentlich-rechtlichen, nicht rechtsfähigen Verwaltungsgemeinschaft betrieben.

Grundsätzliche Gebührenpflicht
In Deutschland gibt es eine grundsätzliche Gebührenpflicht für alle Rundfunkteilnehmer. Rundfunkteilnehmer sind diejenigen Personen, die ein Rundfunkgerät zum Empfang bereithalten. Als Rundfunkgeräte wiederum gelten sämtliche Geräte, mit denen Radio- und/oder Fernsehprogramme empfangen oder aufgezeichnet werden können, also zum Beispiel auch PCs mit Radio- oder TV-Karte sowie Videorekorder und Navigationsgeräte mit Empfangsteil sowie Lautsprecher oder Monitore, wenn diese als gesonderte Hör- oder Sehstellen betrieben werden. Zum Empfang bereitgehalten werden Rundfunkgeräte dann, wenn sie die technischen Voraussetzungen für den Empfang besitzen. Unabhängig vom tatsächlichen Umfang ihrer Nutzung müssen sie bei der GEZ angemeldet und gegebenenfalls auch Gebühren für sie bezahlt werden.
Umstritten ist noch ob auf internetfähige PCs und andere so genannte neuartige Rundfunkgeräte Gebühren erhoben werden können, solange diese nicht mit einer TV-/Radio-Karte ausgerüstet sind (s. o.).

Gebühren
Für ein Radio, ein neuartiges Rundfunkgerät oder ein Radio und ein neuartiges Rundfunkgerät müssen dreimonatlich 16,56 Euro und für ein Fernsehgerät, ein Fernsehgerät und ein Radio, ein Fernsehgerät und ein neuartiges Rundfunkgerät oder ein Fernsehgerät, ein Radio und ein neuartiges Rundfunkgerät 51,09 Euro an die GEZ entrichtet werden.
Gezahlt werden kann entweder mit gesetzlicher Fälligkeit in der Mitte des Dreimonatszeitraums oder als Vorauszahlung für ein Kalendervierteljahr, Kalenderhalbjahr oder Kalenderjahr.
Die Gebührenpflicht beginnt mit dem ersten Tag des Monats, in dem ein Rundfunkgerät erstmals zum Empfang bereitgestellt wird und endet mit Ablauf des Monats, in dem das Gerät erstmals nicht mehr zum Empfang bereitgehalten wird. Dies allerdings nur bei umgehender Benachrichtigung der GEZ, da diese rückwirkende Abmeldungen nicht anerkennt.

Gebührenbefreiung
Eine Gebührenbefreiung ist grundsätzlich möglich, kann jedoch ausschließlich auf Antrag gewährt werden. Befreit werden können BaFög- und Sozialhilfeempfänger, Empfänger von Arbeitslosengeld II sowie von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und Sonderfürsorgeberechtigte.
Außerdem blinde oder permanent stark sehbehinderte, hörgeschädigte oder gehörlos Menschen und allgemein alle mit einem aktuellen Schwerbehindertenausweis mit „RF-Merkzeichen“ oder Bescheinigung des Versorgungsamtes. Befreit werden können weiterhin Empfänger von Hilfe zur Pflege, von Pflegegeld oder von Pflegezulagen.

... und wenn der GEZ-Mitarbeiter nun vor der Tür steht?
Abschließend ist zu sagen, dass Sie zwar höflicherweise die Tür öffnen können, aber keinerlei Verpflichtung ihrerseits besteht, irgendwelche Angaben bezüglich ihres Besitz oder ihrer Nutzung von Rundfunkgeräten zu machen oder den Mitarbeiter sogar in ihre Wohnung zu lassen. Wer dies nämlich verweigert oder sogar lügt, kann polizeilich nicht deswegen belangt werden. Auf Drohungen oder ähnliches Verhalten der GEZ-Kontrolleure haben Sie nicht einzugehen. (don)
 
 
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Artikel Kommentare: (3)
 
15.01.2009 - 06:13 von dwild
 
Soweit ich den Staatsvertrag kenne, sind die Angaben hier irreführend (und deswegen zu entfernen), denn: Ein Internet-PC ist demnach sehr wohl auch ohne TV-Karte ein neuartiges RF-Gerät!
 
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29.11.2007 - 11:29 von Lenny K.
 
Naja, ganz so sehe ich das nicht. Aber wenn die öffentlich-rechtlichen Sender sich auf ihren Grundversorgungsauftrag beschränkten, anstatt teure Sportübertragungsrechte zu kaufen oder dumme Telenovelas zu senden, die genau so gut bei RTL oder SAT 1 laufen könnten, wären derart hohe Gebühren nicht erforderlich.
 
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02.04.2007 - 21:55 von winni
 
Langsam finde ich es echt irre....heute wurden die besagten 51,09 Euro von meinem konto abgebucht. 2 personen Haushalt 1TV Radio und PC . Die sollen lieber ARD ZDF WDR codieren und wer es sehen will soll zahlen. Dann sind die ganz schnell pleite, das schaut doch eh fast keiner. Man man, nun rege ich mich wieder auf :-(
 
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