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Artikel: Studieren ohne NC

Studieren ohne NC

Weniger frequentierte Studiengänge auch ohne Numerus Clausus ...

 
Wenn man an einer deutschen Universität oder Fachhochschule studieren möchte, sollte man sich im Klaren darüber sein, dass bestimmte Studiengänge mit einem sogenannten Numerus clausus versehen sind. Der lateinische Ausdruck Numerus clausus kann im Zusammenhang mit dem Wortgebrauch deutscher Universitäten mit Zulassungsbeschränkung übersetzt werden. Die Universität beschränkt die Zulassung zu bestimmten Studienfächern zumeist dann, wenn sie nicht genügend Studienplätze für das jeweilige Fach anbieten kann, um alle Bewerber zulassen zu können.

Üblicherweise wählt sich die Universität von den Bewerbern diejenigen mit dem besten Abiturnotendurchschnitt aus. Am Ende des Auswahlverfahrens stehen die sogenannten NC-Werte fest. Diese Werte spiegeln wider, welcher Notendurchschnitt erforderlich gewesen ist, um für das jeweilige Studienfach zugelassen zu werden. Die Universitäten ermitteln sie zu jedem Semester neu. Daneben kann es auch sein, dass eine Hochschule Tests durchführt oder auf bestimmte Abiturnoten besonderen Wert legt, um eine Auslese unter den Bewerbern zu treffen. Für manche Studiengänge regelt die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) das Auswahlverfahren. Für den Studenten in spe heißt das konkret, dass er nur dann davon ausgehen kann, sich direkt zu seinem Wunschstudienfach anmelden zu können, wenn die Hochschule keinen Numerus clausus für dieses Fach vorsieht.
Dies ist nur bei wenigen Studienfächern der Fall. Meistens handelt es sich dabei, um wenig frequentierte Fächer, beispielsweise oft um naturwissenschaftliche Fächer oder um Magisterstudiengänge, die aber jetzt größtenteils durch die Umstellung auf Master/Bachelor Studiengänge von Hochschulen nicht mehr angeboten werden. Als angehender Student, der sich direkt für ein Fach einschreiben möchte, müsste man die auf der Internetseite der gewünschten Hochschule zu findende Liste der Fächer ohne Zulassungsbeschränkung nach einem geeigneten Studiengang durchsuchen. Wenn dieser aber dort nicht zu finden ist oder sogar unter den zulassungsbeschränkten Studiengängen vermerkt ist, sollte man überlegen, ob eine andere Hochschule in Frage käme. Da von Hochschule zu Hochschule unterschiedliche Fächer mit einem Numerus clausus versehen werden, lohnt es sich alle Internetseiten der in Frage kommenden Hochschulen im Bezug auf die dortigen nicht zulassungsbeschränkten Fächer zu durchsuchen oder sich direkt bei einer Studienberatung an der Hochschule selbst zu informieren. Man wird feststellen können, dass es gewisse Unterschiede in punkto Zulassungsbeschränkungen zwischen den Hochschulen gibt.

Sollte die Suche vergeblich sein, ist zu überlegen, ob es sich lohnt auf einen freien Studienplatz zu warten, während man ein artverwandtes, nicht zulassungsbeschränktes Fach studiert. Denn bei Master/Bachelor Studiengängen bestünde aufgrund deren Aufbaus aus Modulen, die sich in manchen Fällen mit anderen Studienfächern überschneiden, die Möglichkeit, sich ein zu seinem Wunschfach verwandtes, nicht zulassungsbeschränktes Fach auszusuchen, und in einem Gespräch mit der Studienberatung zu klären, ob es möglich und empfehlenswert ist, zu einem späteren Zeitpunkt in sein Wunschfach zu wechseln und einen Teil der bereits erbrachten Studienleistungen in dem artverwandten Fach in sein Wunschstudium miteinzubringen.

Hat der angehende Student, auch wenn er Wartesemester in seine Planung miteinbeziehen würde, keine Aussicht auf das gewünschte Studium, bliebe ihm noch übrig, nach Studienangeboten im Ausland zu suchen. Zwar wird man in den nicht deutschsprachigen Ländern meistens die jeweilige Fremdsprache lernen müssen, jedoch gehört Zwei- oder Mehrsprachigkeit heute zu den meisten Berufen dazu und ein Auslandstudium führt zu vielfältigeren Arbeitsmöglichkeiten. (don)
 
 
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